gutefrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Findet Ihr es nicht unverschämt für e. Tageskarte d. Großglockner-Hochalpenstraße 18E zu nehmen?

gefragt von detlefdetlef am 09.10.2007 um 14:55 Uhr

Womit wird dieser preis gerechtfertigt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Preis (79)
Alpen (35)
Großglockner (3)
ähnliche Fragen

Reply_as_guest     Reply


anonym
beantwortet von palatinobiker am 9. Oktober 2007 15:18
3x
Thumb_up

Vorab: Nein, ich finde es nicht unverschämt. Da wird ein Luxusprodukt angeboten, das kein Mensch braucht (i. S. v. "ist zur Lebenserhaltung notwendig"). Wäre Luxus billig oder auch nur preiswert, wär's kein Luxus mehr.

Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Knappes Angebot macht hohe Preise; knappe Nachfrage macht niedrige Preise. Im Angebot ist eine Großglockner-Hochalpenstraße, ein Monopol. Die Nachfrage ist hoch.

Am Angebot kannst du nichts ändern, aber als potenzieller Kunde kannst du die Nachfrage steuern: Wenn's dir zu teuer ist, fahr woanders.


Frank
beantwortet von Frank am 9. Oktober 2007 15:21
3x
Thumb_up

Persönlich finde ich es nicht zu teuer. Insbesondere wenn man die Preise anderer Strecken vergleicht.z.B. Nürburgring


anonym
beantwortet von Alpenfreund am 9. Oktober 2007 20:36
3x
Thumb_up

Ich behaupte mal du bist die Strecke noch nicht gefahren. Wer sie bereits kennt, schließt sich meiner Meinung bestimmt an: Der Preis ist absolut gerechtfertigt ! Super Ausbau, klasse Belag, wunderschöne Aussichtspunkte, spezielle Einrichtungen für uns Motorradfahrer und eine grandiose Natur - Herz was willst du mehr.


Tigerdompteur
beantwortet von Tigerdompteur am 10. Oktober 2007 18:18
1x
Thumb_up

Moin, für mich ist dies ganz eindeutig ein Akt der "Wegelagerei" und sollte verboten werden> obwohl ich mir diesbezüglich keine großen Hoffnungen mache.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.