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Fahrradtacho als Ersatz erlaubt?

gefragt von McDriveMcDrive am 15.06.2007 um 16:32 Uhr

An der Bandit meiner Freundin ist der Tacho defekt. Da sie das Motorrad nicht mehr lange fahren will, möchte sie nun anstelle des Originals einen kleinen, digitalen Tacho anbringen. Ist das wegen TÜV, ABE etc. erlaubt und wenn nicht, muss sie es eintragen lassen? McDrive PS: Brauche schnell eine Antwort, sie rast auch so schon.....


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MrFreedom
beantwortet von MrFreedom am 16. Juni 2007 02:07
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Also meines Wissens muß der Tacho eingetragen werden, wenn er den Originaltacho ersetzt (Manche bauen ihn ja zusaätzlich ein). Ist allerdings nicht ganz so einfach, sicher auch abhängig vom Prüfer. Es sind Fälle bekannt, in denen es gelungen ist, den Fahrradtacho als Ersatz für den normalen Tacho in die Papiere eingetragen zu bekommen. Wie immer unterscheiden sich die Forderungen der verschiedenen Gutachter enorm.

Habe mal so zusammen getragen, was der TÜV so prüfen kann:

Der Tacho muß beleuchtet sein, falls Erstzulassung nach 1.1.1991. Ob dazu eine Eigenkonstruktion reicht, oder ob es etwas Professionelles wie die Beleuchtung von Sigma (incl. Tacho ca. DM 149,-) sein muß, weiß ich leider nicht. Man kann auch direkt Mini-LEDs in das Gehäuse des Fahrradtachos einbauen.

Die geforderte Genauigkeit muß eingehalten werden; d.h. der Tacho darf um max. 10% des Skalenendwertes voreilen, jedoch nie mehr als 15 km/h. Nacheilen ist nicht erlaubt.

Übertrag des alten Gesamtkilometerstandes

Gesamtkilometer-Resetknopf darf von außen nicht erreichbar sein

Evtl. Betrieb übers Bordspannungsnetz, nicht über interne Batterien

Erschütterungsfestigkeit

Temperaturfestigkeit

Batteriestärke

Was dem TüV-Ingenieur noch so einfällt




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