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Erlischt Betriebserlaubnis ?

gefragt von hondadochondadoc am 03.08.2007 um 23:15 Uhr

Hallo !

Ich fahre eine CBR 600 RR, habe bislang nur Auspuff und Lufi getauscht, und diesen Winter sollen auch das klobige Heck und vor allem die Blinker ersetzt werden. Also :

  • Kellermänner
  • Mini-Kennzeichenhalter
  • neue Hinterradabdeckung

.

Jetzt hat mir ein Bekannter erklärt, wenn ich neue Blinker anbaue und diese nicht ordnungsgemäß beim TÜV o.ä. prüfen lassen würde, würde meine Betriebserlaubnis vom Motorrad erlischen ?! Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Stimmt das ? Danke !

cucu hondadoc


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anonym
beantwortet von tommi am 4. August 2007 00:28
1x
Thumb_up

Solange die Blinker ein e-zeichen haben, brauchst du keine tüv genehmigung.


ExtremFighter
beantwortet von ExtremFighter am 25. Juni 2008 18:06
0x
Thumb_up

Die Blinker müßen ein E-Prüfzeichen haben. Kellermänner haben sie ja :) und natürlich ordnungsgemäß angebaut sein (Abstände). Hinten sind es glaub 240mm auseinander und vorne 100mm vom Scheinwerfer weg.Eintragen brauchst sie nicht.. Hinterradabdeckung? was ist das? :)))))


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