Einzelner Spiegel erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich habe da folgendes gelesen: Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen. Im Bußgeldkatalog ist unter "Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiegel" ein Verwarnungsgeld aufgeführt.Vielleicht lassen es die Fahrer dennoch drauf ankommen

Bist du dir sicher, was fehlende Prüfzeichen an Spiegeln angeht? Ich meine dies wäre dennoch nötig.

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@user1332

Das ist das was ich gelesen habe.Ich habe selber Spiegel die kein Prüfzeichen haben und die vorgegebene Größe allerdings auch nicht unterschreiten.Sollte ich mich täuschen,bitte ich um Entschuldigung.Will ja auch nichts falsches Schreiben. LG america

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@america

Ich kenne auch nur den Passus mit der Mindestgröße...

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