detlef am 02.09.2007 um 17:29 Uhr
Ist das rechtlich ok?
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Das ist die aktuelle Rechtslage:
Art. 25 - Sicherstellung
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, 2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder 3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um a) sich zu töten oder zu verletzen, b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen, c) fremde Sachen zu beschädigen oder d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Allerdings gibt es auch einen Gesetzeskommentar hierzu, wonach bei einmaliger Überschreitung eine Sicherstellung rechtswidrig sei.
Halte dich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung oder überschreite sie zumindest nicht gewaltig, dann dürfte da nicht viel passieren denke ich.

Hier noch ein Bericht !
http://www.motorradrecht.de/index.php/verkehrsberuhigung-am-sudelfeld
Gruß Locke.
Da wird ja, wenn ich das richtig mitbekommen habe, grade kräftig prozessiert, und bis zu einem Grundsatzurteil des BVG dürfte es noch ein wenig dauern. Bis dahin kann man die Frage, ob es rechtlich okay ist, nicht abschließend beantworten.
(So viel zur Frage, jetzt kommt persönlicher Sermon.)
Allerdings ist folgender Standpunkt nach meiner Einschätzung juristisch (!) stabil und grundgesetzverträglich: Wer einen deutlichen Geschwindigkeitsverstoß (z. B. 150 statt 80 km/h auf einer Landstraße) begeht, hat die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eine Aufgabe der Exekutive ist, Gefahren von Leib und Leben abzuwenden. Dazu ist das Sicherstellen des Tatfahrzeugs ein wirksames Mittel.
Natürlich kann man das für Staatswillkür halten. Oder für polizeiliche Schikane. Bleibt jedem unbenommen, Gedanken sind frei. Aber es zwingt einen auch niemand, schneller zu fahren, als erlaubt ist. Wer's doch tut, soll hinterher nicht heulen, sondern die Strafe aufrecht stehend in Empfang nehmen. (Mal ehrlich: Wie oft wird man NICHT erwischt, wenn man mit 73,4 km/h am Ortseingangsschild vorbeirollt?)

Im Freistaat Bayern ermöglicht das Landespolizeigesetz die Sicherstellung von Motorrädern. Der deutsche Verkehrssicherheitsrat will dies für die gesamte BRD durchsetzen.
Äußert sich der Kommentar auch zur Höhe der einmaligen Überschreitung? Klar, wer als Erstvergehen mit 13 km/h Überschuss außerorts erwischt wird, dem wird niemand das Motorrad wegnehmen. Aber wenn das Erstvergehen schon tauglich ist, als Straftat beurteilt zu werden - wie sieht's dann aus; sagt der Kommentar was dazu?
Ne, so wie ich geschrieben habe steht es drin - einmalig. Deshalb auch mein letzter Satz in der Antwort !