Dürfen an einem Rahmen (Heckrahmen) Schweißarbeiten durchgeführt werden?

2 Antworten

Chapp hat Recht. Am Rahmen und an allen tragenden Teilen, an denen geschweißt wurde, muss der Tüv sein OK geben. In unsere Werkstatt wird so einiges an Fahrzeugen geschweißt. Es darf nicht jeder, der schweißen kann, bei Kraftfahrzeugen an tragenden Teilen schweißen. Diejenige, die es dürfen, sind dem TÜV meist bekannt. Grade beim Schweißen kann sehr viel verkehrt gemacht werden. Es ist mehr als nur mal ein Metall zu verbinden. Oft bricht nicht die Schweißnaht, sondern es daneben. Näher gehe ich nicht hier darauf ein, würde zu umfangreich werden. Nebenbei: Ich besitze einen Lehrschweißerpass (Autogen) für Rechts- und Linksschweißen. Damit habe ich Lehrlinge das Schweißen beigebracht. Besitze auch ein Autogen-Schweißgerät, mit dem ich viel arbeite, darf aber an unseren Fahrzeugen an tragenden Teilen nicht schweißen (glaube ich jedenfalls, mache mich mal schlau) Gruß Bonny

Wie versprochen habe ich mich sachkundig gemacht. Selbst meine Schweißberechtigungen (Lehrschweißer, Schweißen an Gasleitungen, Rechts und Linksschweißen), berechtigen mich nicht an tragenden Teilen von Fahrzeugen zu schweißen. Es ist eine Sonderberechtigung nötig, die alle zwei Jahre durch eine Schweißprüfung erneuert wird. Also, so mal nebenbei, auch wenn man es kann, darf man es nicht. Nur, der darf es, der dazu berechtigt und geprüft ist. Gruß Bonny