Drosslung zu 48 PS: Kosten und Werkstatt in Berlin?

2 Antworten

Per Gesetz ist eine Drosselung gefordert, ob es für das jeweilige Bike überhaupt eine eintragungsfähige Drosselung (mechanisch/elektronisch) gibt, steht auf einem anderen Blatt.

Die Kosten für die jeweilige Drosselung, Arbeitslohn unterscheiden sich je nach Art bzw. Stundensatz der jeweiligen Werkstatt. Dazu kommen ja noch die Abnahmegebühren.

Denke von 150 bis 1.500 Euro kann alles dabei sein, Frage beim jeweiligen Markenhändler nach den Kosten, sofern es überhaupt möglich ist.

Gerade für ältere Fahrzeuge werden Drosselungen angeboten, die die Leistung auf weit unter 48PS drücken, dies hängt aber mit den damaligen Vorschriften zusammen und ob ein Hersteller bei älteren Fahrzeugen den Aufwand für eine 48PS Drosselung betreibt, ist unrealistisch.

Also: wie Geoka schon schrieb: er muss mit dem A2 drosseln, da gibt es kein "falls wir eines davon drosseln möchten". Er darf nur 48 PS fahren und jede der oben genannten Maschinen hat deutlich mehr PS.

Im Moment geht es noch, im Herbst soll aber irgendwann eine Änderung (EU-Regeleung) in Kraft treten, dass das Motorrad im ungedrosselten Zustand maximal das doppelte der Leistung, also 96 PS haben darf, dann ist es nicht mehr erlaubt. Die meisten gehen davon aus, dass es sog. "Bestandsschutz" geben wird. Ich vermute, dass es einen Stichtag geben wird, wer ab Tag X seinen Schein macht, fällt dann unter diese (in der EU nicht mehr) neue Regelung, D war eine Ausnahme.

Ob eine Maschine gedrosselt werden kann, kann man

a) gleich beim Händler bei dem man sie anschaut nachfragen (einfachster Weg), auch kann er dir/euch sagen, was es kosten wird sie zu drosseln. Wenn ihr eine vorabauswahl aus Angeboten im Internet treffen wollt, dann ruft bei dem Händler an, der beißt nicht und schon gar nicht durch's Telefon ;-) aber er kann deine/eure Fragen beantworten. Man kann auch bei 2, 3 oder 5 Händlern anrufen und sich Preise zum Vergleichen nennen lassen.

b) falls euch am "Sonntagnachmittag" (oder Samstagnachmittag....) ein Angebot "ins Auge sticht" und der Händler gerade geschlossen hat, gebt die Fahrzeugbezeichnung samt Baujahr zusammen mit dem Begriff "Drossel" oder "Leistungsreduzierung" in Google ein, gibt es eine Drossel, kann die Maschine auch gedrosselt werden. So einfach ist das! ;-)

c) Geoka spricht ältere Fahrzeuge an, für die kann es evtl. nur Drosseln auf 34 PS (25 kW) geben, da erst seit 19.01.13 die 48 PS (35 kW) erlaubt sind. Ob bzw. welche Drossel für euer "Objekt der Begierde" gibt, erfahrt ihr

--> beim Händler oder
--> eigenständige Recherche im Internet (genau das müssten wir hier nämlich ebenfalls tun)

da gibt es kein "falls wir eines davon drosseln möchten".

Sicher gibt es das. Die vernünftige Alternative wäre nämlich  so ein Mopped einfach später zu fahren , in 4 - 6 Jahren, wenn man es darf und auch kann.  Und sich jetzt erst mal mit nem geeigenten Mopped zu beschäftigen.

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@Effigies

WENN du schon zitierst, dann zitiere doch bitte den ganzen Absatz. Was in einem Absatz steht, gehört auch zusammen.

Also: wie Geoka schon schrieb: er muss mit dem A2 drosseln, da gibt es kein "falls wir eines davon drosseln möchten". Er darf nur 48 PS fahren und jede der oben genannten Maschinen hat deutlich mehr PS.

Ich bin lediglich auf die Frage des Fragestellers eingegangen in der er sich wegen zwei Maschinen erkundigt. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Punkt.

Dass es Maschinen gibt die ungedrosselt nur 48 PS haben, wird der Fragesteller bzw. sein Kumpel wohl wissen, diese Maschinen will er aber nicht.

Noch weitere Einwände?

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