Eazyrider am 23.10.2007 um 20:04 Uhr
.. Nehmen wir einmal an, ein Motorradfahrer fährt gerade aus, von rechts biegt ein Autofahrer unvorsichtig nach links ab, der Motorradfahrer fliegt ohne Verschulden über das Auto und ist querschnittsgelähmt. Leider hat er auf der kurzen Fahrt zum Supermarkt keinen Rückenprotektor oder gar eine Jacke getragen.
Wie ist die Rechtslage ? Kann den Motorradfahrer durch "fahrlässiges" Verhalten (keine Schutzkleidung) eine Teilschuld angehängt werden ? Oder ist die Kleidung des Motorradfahrers "unantastbar" ;) ? Merci,
cruisergruß, Eazyrider

Bei der heutigen Rechtsauffassung überrascht mich nicht´s mehr.
blödsinn es gibt auch keine gesetz wenn du in unterhose fährst gggg
Gruss Falconrace
Sehe ich auch so, es ist nicht vorgeschrieben, Schutzkleidung zu tragen. Da wird man keine Teilschuld bekommen. Versichern kann ich es dir leider auch nicht, heute ist alles möglich. Aber ich gehe nicht davon aus.
Man kann sich auch mit einem Protektor nicht vor der Wucht eines Frontalaufpralls komplett schützen. Bei Fahren ohne Helm und einer Kopfverletzung würde mir der Zusammenhang aber einleuchten.

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich, aber eine eindeutige Vorschrift gibt es hier (noch?) nicht.

Kann mir zumindest vorstellen, das die Versicherungen nichts unversucht lassen, um so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Wie die Sache dann letztenendes vor Gericht ausgeht, ist die andere Sache. Aber man wirft Motorradfahrern mittlerweile sowieso vor, generell grob fahrlässig zu handeln, sobald sie sich auf´s Motorrad setzen...