bikebrother am 04.06.2007 um 22:52 Uhr
Wie ist die Rechtslage bei Motorrädern mit 2 Scheinwerfern? Sowohl in Moppedzeitschriften z.B bei Tests (da werden wohl keine illegalen Umbauten gefahren)als auch auf der Straße sieht man Bikes bei denen beide Scheinwerfer leuchten. Bei den meisten nur einer. Was ist erlaubt und wann?
Meines Wissen darf beim Abblendlicht nur ein Scheinwerfe leuchten, beim Fernlicht mehrere. Aber auch beim Fernlicht muss man auf die Anordnung achten, es darf von weitem z.B. nicht so aussehen, als käme ein Zug, also so ein Dreieck aus einem Scheinwerfer oben mittig und zweien tiefer links und rechts.