Mein Bekannter hat sich im rechten Spiegel eine Ganganzeige eingebaut. Sieht echt toll aus. Er hat auf der Rückseite des Spiegels eine der Ganganzeige entsprechende Fläche freigekratzt und im Spiegelgehäuse die Anzeige angebracht. Jetzt mal die Frage: Wird der TÜV einen Grund zur Klage haben, auch wenn z.B. ein Mindestmaß an Spiegelfläche vorhanden ist? In Rückspiegeln von Autos gibt es auch mittlerweile Displays. McDrive
Das wird dem Tüv nicht gefallen . Laut TÜV darf man nicht einmal diese Aufsätze auf der Spiegelfläche anbringen , die den toten Winkel minimieren. Also, laut TÜV darf man granichts auf die Spiegelfläche kleben, auch wenn es der Sicherheit dient!

Das ist ja bescheuert, dass der TÜV sich so engstirnig verhält. Aber McDrive, was spricht gegen eine Ganganzeige in Nähe des Tachos? Bzw. was spricht für die Unterbringung im Spiegel, den Kopf muss man ja zum Ablesen ein wenig drehen...
Das hätte einzig und allein optische Gründe. Ein Display auf dem Tachogehäuse anzubringen oder auf dem Lenkkopf finde ich nicht schön. McDrive

Das hängt wohl primär von der "Restfläche" und Form des Spiegels ab.
Hier die gesetzlichen Regeln:
http://www.motorradonline.de/lexikon/service/zubehoer/gesetzliche-bestimmungen-f...
Das hat damit nichts zu tun, selbst wenn die Restfläche noch ausreichen würde- es darf nichts draufgeklebt oder sonst wie die Spieglefläche verändert werden !