Habe da mal 2 Fragen: Wenn ich das Bike für eine Probefahrt einem anderen Fahrer überlasse, und dieser mir das Motorrad stiehlt, kann es dann zu Problemen mit der Versicherung kommen? Und wie sieht es aus, wenn das Bike laut Vertrag nur vom Halter bewegt werden darf, gibt es für Probefahrten eine Ausnahme bzw irgendein Urteil, dass diese Versicherungsklausel einschränkt?
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Das genügt der Versicherung als Vorsichtsmaßnahme?

Also was den Diebstahl angeht: zur Sicherheit den Personalausweiß und/oder Führerschein da behalten!