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Diebstahl bei Probefahrt- was sagt die Versicherung?

gefragt von Kurvenknutscher am 05.03.2008 um 16:45 Uhr

Habe da mal 2 Fragen: Wenn ich das Bike für eine Probefahrt einem anderen Fahrer überlasse, und dieser mir das Motorrad stiehlt, kann es dann zu Problemen mit der Versicherung kommen? Und wie sieht es aus, wenn das Bike laut Vertrag nur vom Halter bewegt werden darf, gibt es für Probefahrten eine Ausnahme bzw irgendein Urteil, dass diese Versicherungsklausel einschränkt?


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anonym
beantwortet von Kurvenknutscher am 6. März 2008 19:55
2x
Thumb_up

Das genügt der Versicherung als Vorsichtsmaßnahme?


Sensenmann
beantwortet von Sensenmann am 5. März 2008 18:28
1x
Thumb_up

Also was den Diebstahl angeht: zur Sicherheit den Personalausweiß und/oder Führerschein da behalten!




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