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Der Auslandsschutzbrief des ADAC gilt auch für Motorräder?

gefragt von ReitermannReitermann am 29.10.2007 um 10:19 Uhr

Ein Kumpel ist aus dem Urlaub zurück und behauptet, der ADAC hätte ihm bei einer Panne in Tirol am Telefon gesagt, sein Bike würde nicht abgeholt und nach Hause gebracht. Das kann doch nicht sein, oder? Die Leistung gelten doch für Autos und Motorräder gleichermaßen!


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anonym
beantwortet von palatinobiker am 29. Oktober 2007 14:20
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Meine (positiven) Erfahrungen mit dem ADAC-Auslandsschutzbrief schilderte ich schon hier: http://www.motorradfrage.net/frage/unfall-im-urlaub-welche-leistungen-bei-adac-c...


BULLY
beantwortet von BULLY am 29. Oktober 2007 14:48
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Hei, soviel ich weis gilt der Schutzbrief für alle Fahrzeuge, die auf Deinen Namen angemeldet sind. Aber ich weis das auch nicht so genau. greetz BULLY


anonym
beantwortet von Tourenfahrer am 29. Oktober 2007 17:06
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Das kann wirklich nicht sein ! Außerdem hat der Schutz nichts mit den angemeldeten Fahrzeugen zu tun, sondern entscheidend ist das du den Schutzbrief besitzt. Wenn du mit dem Fahrzeug eines Kumpels unterwegs bist gelten die gleichen Leistungen wie mit deinem eigenen Fahrzeug.


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