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DB - Eater entfernen ! Strafe ?!

gefragt von keshakesha am 22.06.2007 um 2:52 Uhr

Hallo ! Eine unmoralische Frage - mit eigentlich moralischem Hintergrund :) Fahre eine Ymaha FZ6n, und habe ihr vor ein paar Wochen einen Leovince SBK Evo 2 Auspuff gegönnt. Hammersound, coole Optik - und ein DB-Killer. Es ist nicht so, dass mir meine Maschine zu leise ist - ganz im Gegenteil, manch Sonntag morgen fahre ich gar mit schlechtem Gewissen durch die Innenstadt ! Aber mich reizt es, meine Maschine mal ohne DB-eater zu fahren. Ich möchte es einfach mal ausprobieren ! Meine Frage : Ist das strafbar ? Beziehungsweise, wenn ich bei meiner kurzen Runde angehalten werde - was passiert dann ? greetz , kesha


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Wuckl
beantwortet von Wuckl am 22. Juni 2007 03:17
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Hallo Kesha! Wenn Du angehalten wirst sagst Du, dass Du die Anlage neu gekauft hast und sie eingetragen ist (ist doch so, oder?). Wenn die Polizei der Meinung ist, dass die Anlage zu laut ist, wirst Du einen Temin zur Vorführung zwecks Schallmessung bekommen. Bei dem Termin solltest Du dann den Eater wieder drin haben ;-). Es ist unwahrscheinlich, dass die Polizei das db-Messgerät gleich vor Ort hat. Wenn doch, wirst Du eine Geldstrafe und Punkte bekommen.


Wuckl
beantwortet von Wuckl am 22. Juni 2007 03:22
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Wenn die Anlage nicht zugelassen ist, wirds richtig teuer, mit Fahrverbot und übrigens auch ohne Versicherungsschutz, weil dann Deine Betreibserlaubnis erloschen ist... :-((


brooks
beantwortet von brooks am 22. Juni 2007 22:31
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Das ist leider vollkommen falsch! Es gibt nach Gesetzesangleichung im Rahmen der Vereinheitlichung in der EU einen neuen Paragraphen, der vorsieht; bei zu lauten Auspuffanlagen lediglich noch eine Geldstrafe von 25 Euro zu verhängen. Keine Punkte mehr und ein Fahrverbot gab es für soetwas sowieso noch nie!

Das ganze stand in der letzten Ausgabe der "PS". (zum nachschauen)


lastsandman
beantwortet von lastsandman am 2. August 2008 12:40
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Brooks hat da völlig recht. Die Frage nach der ABE stellt sich dann aber immernoch. Und wenn ABE erloschen dann auch kein Versicherungsschutz. Und ohne Versicherung auch kein Betrieb auf Öftl.Stassen. Oder?


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