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Dauerlicht deaktivieren erlaubt?

gefragt von Kurvenknutscher am 10.12.2007 um 19:52 Uhr

Für den Fahrbetrieb finde ich es ja super, dass das Abblendlicht immer aktiv ist. Bei Reparaturen oder Wartungen ist es aber nervig und Batterie belastend, dass das Licht immer zu brennt. Kann ich die Schalterarmatur/Schaltung so abändern, dass ich das Dauerlicht auch deaktivieren kann, oder erlischt dadurch die BE?


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kesha
beantwortet von kesha am 10. Dezember 2007 20:03
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Hey Kurvenknutscher !

Ganz genau weiß ich das auch nicht. Auf jeden Fall gibt es die Dauerlichtpflicht ja nun schon länger, und nicht ohne Grund haben alle Hersteller auf eine Schaltung verzichtet.

Ich schätze daher, dass es die ABE erlischen lässt. Schau mal hier rein :

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF

Auf die Schnelle habe ich auch nichts über die Schaltungsbestimmungen des Abblendlichtes gefunden, aber vielleicht habe ich was übersehen ..

greetz, kesha


Frank
beantwortet von Frank am 10. Dezember 2007 20:22
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Hallo kurvenknutscher, das kannste machen. Es ist (noch) nicht vorgeschrieben, dass das Ablendlicht nach dem Einschalten der Zündung oder nach dem Starten immer aufleuchten muss. Das Abblendlicht kann manuell eingeschaltet werden.


anonym
beantwortet von Kurvenknutscher am 11. Dezember 2007 19:57
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Na, dann wird es mal wieder eine Bastelstunde geben. Danke!




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