Darf man mehrmals die gleiche Strecke befahren?

5 Antworten

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Hallo Tobmann,

die StVO §30 Absatz 1 sagt sinngemäß folgendes: Unnötige Lärmbelästigung und unnötiges Hin- und Herfahren sind zu vermeiden. Das soll Mitbürger/Anwohner davor schützen,dass die Belästigung durch Lärm zu einem gewissen Maß eingegrent wird. Wollte den genauen Wortlaut in meine Antwort an Dich kopieren, hat jedoch leider nicht geklappt. Du kannst jetzt momentan entweder mal bei einem Anwalt mit entsprechender Kenntnis anfragen (entweder hast du vielleicht schon einen Rechtsschutz oder du vereinbarst ein Beratungsgespräch kosteste z.b. bei mir vor 2 Jahren ca. 120 Euro) oder erst mal abwarten. Da ich jedoch davon ausgehe, dass die Ordnungwidrigkeit, falls zu überhaupt eine Anzeige bekommst preislich günstiger ausfällt, rate ich wirklich erst mal abzuwarten.

Und verbeugend solltest du vielleicht Deine Hausstrecke erweitern, damit Du das Problem mit dem wütenden Anwohner nicht weiter verschärfst. In diesem Sinne "Alles wird gut". Viele Grüße

Denke auch, dass Du max. eine Ordnungwidrigkeit begangen hast

Da gibst nichts hinzu zufügen ist alles gesagt b.z.w. geschrieben.VG Frank

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Was Du alles weißt ;-) Da kann ja morgen nix mehr schief gehen ;-) Mit gedrückten Daumen ein Gruß!

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@kobaia

ich denke, dass die OWi billiger ist als der Anwalt.

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@kobaia

Na ja, ich hab da mal was von gehört. Dann schnell gegoogelt, für all diejenigen, die nichts wissen (so wie mich) und schwupp.....schon Antwort geschrieben. An dieser Stelle noch ein Danke-schön für die Bewertung. Grüße Kette (mein Nick ist echt zu lang, kürz ich das Ding eben ab)

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Der Paragraph 30 sagt "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten" .... innerhalb! Gehe mal davon aus, dass Tobman's Lieblingsstrecke ausserhalb geschlossener Ortschaften ist.

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@fritzdacat

Nun, in dem Fall sähe die Sachlage ja wieder anders aus. Bin mal gespannt, ob wir das Ende der Geschichte erfahren werden. Gruß Kettenreiniger

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@Kettenreiniger

Auf jeden Fall, hast Du die Theorie gut und aufmerksam gelernt. DrückDir die Daumen für die Prüfung!!

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@ badboybike

Nein, des kann eigentlich nicht sein weil noch alles original ist, aber des is halt nen 2Takter da kann der Klang für außenstehende ganz schön nervig sein.

Tja, RängDengDeng Treffen ist jetzt bei uns in 8 Tagen in Hochstetten Dhaun! Vielleicht bringt Dich das auf andere Gedanken :-)

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Ok danke für die Antworten, ich wart jetzt einfach mal ab ob etwas passiert schränk mich mit dem fahren dort ein wenig ein.

Das wird das beste sein.......... Danke für Die Einsicht!

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Erst mal den Ball flach halten,warten und Tee trinken und dann mal schau was denn da so kommt...warscheinlich nix.

Es gibt da wohl ein Gesetz, aber wenn er mit seinem Video bei der Polizei auftaucht, werden die wahrscheinlich nur die Augen hochdrehen, musst dir da keine Sorgen machen. Umgekehrt könntest du ihn möglicherweise verklagen, weil er dich ohne deine Erlaubnis gefilmt hat.

Na ja, vielleicht mus Tobman auch den Gashahn beim vorbeifahren im gemäßigten Bereich betätigen. Nicht jeder steht auf..wrrrrruuuuummmmmmmm :-)

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