gutefrage.net
Forum |  Richtlinien |  FAQ |  Hilfe


Darf man LED`s als als Kennzeichenbeleuchtung benutzen?

gefragt von Vovi2001 am 14.10.2007 um 1:29 Uhr

Habe unlängst eine LED gesehen die mit einem Sockel versehen war, der bei mir in die Kennzeichenbeleuchtung passen würde, wäre das zulässig?


[Inhalt beanstanden]  
Reply    Verwandte_frage_button_

Pfadfinder
beantwortet von Pfadfinder am 14. Oktober 2007 23:49
5x
Thumb_up

Die E-Nummer muss sein,dann geht's.


Ansgar König
beantwortet von Ansgar König am 14. Oktober 2007 13:11
5x
Thumb_up

ich schätze mal das eine LED dein kennzeichen eher noch besser beleuchten würde als die vorherige lampe, von daher dürfte das kein problem sein. sie sollte zwar nicht farbig sein. aber ich denke da würde dir kein polizist nen bein stellen bei einer kontrolle.


Dennis  Nahrmann
beantwortet von Dennis Nahrmann am 15. Oktober 2007 15:00
4x
Thumb_up

Also ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte. Ich habe auch eine LED Kennzeichenbeleuchtung, die ist im Rücklicht mit intigriert.


yamracer
beantwortet von yamracer am 14. Oktober 2007 17:27
4x
Thumb_up

Hallo Vovi2001. Ich habe an meinem Motorrad einen neuen Kennzeichenhalter, LED-Miniblinker und eine LED Kennzeichenbeleuchtung. Gibt es beim Louis schon ab 7 €, glaube ich. Ist schon ein wenig her. Auf jeden Fall ist bei meiner eine E-Nummer drauf, außerdem ist sie, wie ansgar schon gesagt hat, sogar heller (und kleiner) als die herkömmliche Beleuchtung. Es ist also zulässig. Was ich immer wieder krass finde, ist, dass meine Beleuchtung schon seit 4000 km ohne eine einzige Schraube hält ;) Nur ein wenig Kleber drauf !

race it ! yamracer


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was spricht für LED-Blinker und Licht?

    Wieso gibt es keine Scheinwerfer mit LED-Technik ?

    Wer kennt einen LED-Einbausatz für Verkleidungen ?

Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.