bmwpeter am 14.09.2007 um 20:59 Uhr
Habe mal gehört das ein Prüfzeichen ausreicht und das Helm Helm wäre.. Stimmt das? Oder gelten für Motorradhelme besondere Auflagen?
Fahrradhelme sind keine Motorradhelme, ganz egal, wie ähnlich sich die Prüfzeichen auch sein mögen.
Wenn du unbedingt einen Fahrradhelm auf dem Motorrad tragen willst, solltest du wenigstens einen Motorradhelm drunterziehen. Das sieht dann so dämlich aus, wie es ist.
Der § 21a StVO zur Helmpflicht:
Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."
Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO lautet wörtlich: "Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind." Demnach entsprechen Helme die nach ECE geprüft sind, dem Stand der Technik (also keine Stahl-, Fahrrad-, Arbeitsschutz- oder Bergsteigerhelme).
Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen.
gefunden unter:
http://www.takachi.de/content/takachi/category/takachi000142/Die%20Norm%20ECE%20...
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Warum um Gottes willen solltest Du das tun? Schon die billigen Helme sind im Falle eines Falles so unsicher, ein Fahrradhelm schützt Dich auf keinen Fall ausreichend!