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Darf man einen Helm ohne EC-Kennung trotzdem legal fahren?

gefragt von Henriko am 12.08.2008 um 21:56 Uhr

Oder kann man dafuer eine Strafe bekommen?


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Thug86
beantwortet von Thug86 am 12. August 2008 23:55
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Es ist auslegungssache was nun ein "geeigneter Helm" ist. Kommt auf die Polizei an. Aber ich habe noch nicht im bekanntenkreis erlebt das jemand wegen z.b. einem Braincap eine Strafe bekommen hat.

Kommentar von Simple_avatar7smallAcheron am 13. August 2008 14:16

Leider!!!!!!!!!1


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 13. August 2008 11:10
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In Italien musst Du in solchem Fall sogar mit der Beschlagnahme Deines Bikes rechnen.

Und zum Thema Braincaps:

Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE- Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Bis auf weiteres dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muß es sich aber jedenfalls um Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBl. I S. 550) geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481).


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