Hallo zusammen, ich fahre eine alte Honda Trans Alp 600. Diese mußte leider zum TÜV ;-) , der bemängelte, dass das Fahrzeug nicht ausgeht, wenn der Seitenständer runtergeklappt ist. (Wie ich gelesen habe ist das Pflicht (auch bei so alten Schätzchen?) Nach zahlreichen Versuchen und Ersatzteilen (Diode, Gleichrichter etc.) habe ich das Problem immer noch. Die Frage daher(ernst gemeint): Darf man den Seitenständer abmontieren und so zum TÜV fahren ?? Einen Hauptständer besitzt die Maschine. Über das Abstellen/ Parken muß ich mich doch nicht rechtfertigen, oder? Vielen Dank u einen schönen Tag. Andre
Die Vorschrift besagt: Seitenständer und/oder Hauptständer müssen vorhanden sein. Du kannst den Seitenständer also abbauen und so zum TÜV fahren. Das zugehörige Gesetz: 61StVZO // Richtlinie 93/31 EWG