gutefrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Darf man den Seitenständer abmontieren?

gefragt von gizmokiara am 02.07.2008 um 9:21 Uhr

Hallo zusammen, ich fahre eine alte Honda Trans Alp 600. Diese mußte leider zum TÜV ;-) , der bemängelte, dass das Fahrzeug nicht ausgeht, wenn der Seitenständer runtergeklappt ist. (Wie ich gelesen habe ist das Pflicht (auch bei so alten Schätzchen?) Nach zahlreichen Versuchen und Ersatzteilen (Diode, Gleichrichter etc.) habe ich das Problem immer noch. Die Frage daher(ernst gemeint): Darf man den Seitenständer abmontieren und so zum TÜV fahren ?? Einen Hauptständer besitzt die Maschine. Über das Abstellen/ Parken muß ich mich doch nicht rechtfertigen, oder? Vielen Dank u einen schönen Tag. Andre


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

TÜV (121)
Seitenständer (22)
ähnliche Fragen

Reply_as_guest     Reply


anonym
beantwortet von konradiii am 2. Juli 2008 10:16
3x
Thumb_up

Die Vorschrift besagt: Seitenständer und/oder Hauptständer müssen vorhanden sein. Du kannst den Seitenständer also abbauen und so zum TÜV fahren. Das zugehörige Gesetz: 61StVZO // Richtlinie 93/31 EWG

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21035.htm


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.