Es werden im Netz diverse Tachosignalkonverter angeboten, die den Werksfehler des tachos korrigieren. Sind diese Teile Tüv frei.

Ein Tacho darf keine Nacheilung und eine Voreilung von maximal 10% + 4 km/h haben.
Wenn der "korrigierte" Wert noch innerhalb dieses Bereichs liegt, dann ist der Einbau des Konverters zulässig und der TÜV hat nichts dagegen.
Sowie durch den Einbau die genannten Grenzen verletzt werden, verstösst das gegen die StVZO und ist damit verboten.
Sind die nicht eher zur Korrektur von geänderten Übersetzungen gedacht?