Darf man das?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube das ist nicht rechtlich geregelt sondern befindet sich in der Grauzone, aber wenn die Polizei so jemanden sieht, zieht sie einen bestimmt aus dem Straßenverkehr und nimmt sich das zum grund für eine sehr ausführliche Überprüfung von Fahrzeug und Halter.

Dieser Unfug kollidiert mit Sicherheit mit dem Inhalt des § 23 (Abs.1) StVO ( http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=57&paid=23 ). Zitat: "Er (der Fahrzeugführer) muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug... und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch ... die Besetzung nicht leidet". Wenn DAS nicht zutrifft, weiß ich auch nicht weiter.

Ich würde es nicht machen und als Fahrer auch nicht zulassen.

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Wieder zu spät :D

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Klar darf man das. Solange die Fahrbarkeit des Fahrzeuges nicht leidet und der Mitfahrer sicheren Halt hat. Was glaubt ihr wie die Motorradzeitungen die schönen Bilder machen? Interessant wirds nur wenn man einen Kameramann hinten drauf hat der rumturnt. z.B. bei Radrennen. Aber das ist ja ausserhalb StVO ;-)

Hi, soweit ich weiß ist das auch nicht verboten, ich mache das selber regelmäßig und kann es nur empfehlen! Hatte bisher noch nie Probleme mit der Polizei oder so deswegen.

Wenn euch die Polizei erwischt werdet ihr garantiert angehalten. Warum du diese Frage stellst verstehe ich aber auch nicht. Will deine Sozia lieber nach hinten sehen?