demosthenes am 24.08.2007 um 11:37 Uhr
Durch eine andere Frage hier fiel mir auf, dass ich unsicher bin, ob das gesetzlich überhaupt erlaubt wäre.
Ich habe mal ein Urteil gelesen, in dem sogar ein Radfahrer deswegen verknackt wurde, weil er (natürlich) bei lauter Musik den anderen Verkehr und Warnsignale nicht mehr hatte hören können.
Weiss hier irgendjemand mehr und kennt ev. sogar den "passenden" Paragraphen?

Hallo, um alle Unklarheiten zu beseitigen:
§ 23 Abs 1 StVO Der Fahrer ist dafür verantwortlich, das seine Sicht und das Gehör ........ nicht beeinträchtigt sind.

Hallo desmothemes !
Den genauen §§ kenne ich leider nicht. Kann nur aus Erfahrung sprechen, da ich auch schon mal angehalten wurde. Zwar war das nur eine Routinekontrolle, aber als der Polizist sah, dass mir beim Helm abnehmen 2 Ohrstöpsel rausfielen, habe ich noch eine gratis-Predigt und eine Verwarnung bekommen (musste aber nichts zahlen).
Der Polizist meinte, es sei verboten zwei Ohrstöpsel in den Ohren zu haben, da dadurch das Hörvermögen drastisch abnehme. Einer sei dagegen erlaubt, solange die Musik nicht zu laut ist (ich meinerseits höre, wenn ich nur einen drin habe, so gut wie keine Musik). Deshalb können Fahrschulen auch mit Funk arbeiten, da hat man ja meist auch nur einen Stöpsel drin.
Allerdings frage ich mich, ob es so ein Gesetz wirklich gibt. Ich kann mir vorstellen, dass sie irgendwas mit der Lautstärke reingebracht haben, nicht aber in wievielen Ohren irgendwelche Teile stecken (Was wäre dann mit Ohropax?).
Vielleicht ist ja ein Verkehrsjurist unter uns ;-) grip`em, joshua
demosthenes am 24. August 2007 14:26 Danke für die schnelle Antwort!
Es ist auf jeden Fall nicht verboten ( siehe die Antwort von Frank ). Solltest du allerdings in einen Unfall etc. verwickelt werden, wirst du sicherlich eine Mitschuld bekommen.
demosthenes am 25. August 2007 01:16 @Reisebiker:
Aber gerade der Hinweis von Frank auf den § 23.1 zeigt doch deutlich, dass es sehr wohl verboten ist.
"Verboten" ist das falsche Wort. Grundsätzlich ist es nicht verboten, du darfst Musik hören - auch über Kopfhörer. Der Fahrer muss jedoch darauf achten, dass seine akustische Wahrnehmung nicht beeinträchtigt ist - was mit Ohrstöpseln auf jeden Fall so ist, bei Helmlautsprechern aber je nach Lautstärke aber nicht. Also: es ist nicht verboten, aber wer veantwortungsbewußt fährt, benutzt im Straßenverkehr keine Ohstöpsel.
Das war es, was ich wissen wollte - danke!