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Darf ich ein selbstgemachtes Foto eines GP- Fahrers in Action auf meinemTransporter als Großbild anbringen?

gefragt von hoppel am 20.03.2008 um 20:20 Uhr

Hi,habe seinerzeit ein in meinen Augen tolles Foto von Herrn Rossi auf dem Sachsenring gemacht, welches ich vergrößert auf meinem Transporter anbringen möchte. Gibt es da irgendwelche rechtliche Bedenken, wenn ich den Dottore öffentlich spazieren führe?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. März 2008 11:05
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Das von palatinobiker erwähnte Recht am eigenen Bild ist bei Rossi wohl eher eingeschränkt:

Das Erfordernis einer Einwilligung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Absatz 1 KUG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt.

In der deutschen Rechtsprechung hat sich dabei eine Unterscheidung zwischen „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ und „relativen Personen der Zeitgeschichte“ eingebürgert.

Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (z. B. Helmut Kohl, Caroline von Hannover, Boris Becker). Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert, das Material verbreitet und veröffentlicht werden.

(Wikipedia)


anonym
beantwortet von ducatisto am 23. März 2008 18:55
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Hallo, diese Thema ist rechtlich schon immer wachsweich gewesen. Ich würde am besten ein Motiv nehmen, wo kein Fahrer eindeutig zu erkennen ist. Vielleicht hast du ja noch eins in Petto oder kannst es am Rechner verändern.


anonym
beantwortet von palatinobiker am 21. März 2008 10:11
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Ja. Stichwort: "Recht am eigenen Bild". Wenn jemand auf einem Foto individuell identifizierbar ist (und das ist Rossi auch mit Helm auf seinem Dienstfahrzeug), hat er das Recht, einer öffentlichen Verwendung dieses Bildes zu widersprechen.
Dabei ist es egal, ob ein finanzielles Interesse hinter dieser Verwendung steht (also z. B. ob du mit Rossi Aufmerksamkeit auf dein Geschäftsfahrzeug lenken möchtest) oder nicht.


anonym
beantwortet von palatinobiker am 21. März 2008 17:48
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@demosthenes

Ob Herr Rossi zu den absoluten Personen der Zeitgeschichte zählt, mag ein Gericht bei Bedarf entscheiden. Nicht jeder Weltmeister in jeder Sportart ist automatisch eine solche.

Und es ist ein großer Unterschied, ob das Bild im Sinne öffentlich interessierender Berichterstattung in z. B. einer Zeitschrift veröffentlicht wird, oder ob es in möglicherweise kommerziellem Interesse auf einem Transporter auftaucht - am Ende gar neben einem Michelin-Männchen oder einem Suzuki-Logo...

http://www.fotorecht.de/publikationen/kug.html


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