daintree am 11.02.2008 um 19:29 Uhr
Hi zusammen, bin momentan zu faul...:-) im Kleingedruckten meiner Versicherung zu schauen. Darf ich mein saisonal angemeldetes Motorrad öffentlich parken?

Eindeutig nein, denn das wäre ein "Missbrauch öffentlicher Stellflächen".
Wenn die Zulassung ruht, hat das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr (wozu auch das Parken gehört) nichts zu suchen. Gibt Ärger und kostet.