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Darf ein Schutzblech nicht gekürzt werden?

gefragt von ducatisto am 24.07.2008 um 15:27 Uhr

Hallo, mein Kumpel hat seine KTM Duke 2 nicht durch den TÜV bekommen, weil das Schutzblech zu kurz sei. Klar ist das etwas gekürzt, aber das Nummernschild und die Blinker sind korrekt montiert. Die Schutzwirkung ist allemal größer als bei den heutigen neuen Bikes. Gibt es denn diese Verordnung immer noch?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. Juli 2008 19:50
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Da gibt es tatsächlich eine alte Vorschrift - sieh mal hier:

http://www.motorradonline.de/lexikon/recht/betriebserlaubnis/radabdeckung-hinten...


DanielDuesentrieb
beantwortet von DanielDuesentrieb am 26. Juli 2008 17:07
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Bei der KTM ist das Schutzblech wahrscheinlich aus Kunststoff (oder?), ansonsten bedeutet kürzen ja immer scharfe Kanten, und die sind böse.


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