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Darf die Videoanlage beschlagnahmt werden?

gefragt von THLUETHLUE am 25.03.2008 um 14:14 Uhr

Mein Kumpel hegt eine neue Leidenschaft: Videocams am Bike montieren für die schönsten Erlebnisse. So weit, so gut, nur dass er immer etwas risikofreudiger fährt, als es nötig ist. Mal ne Frage dazu: Sollte er mal in eine Polizeikontrolle kommen wegen allgemeiner Verkehrskontrolle oder Geschwindigkeitkontrolle, könnte die Polizei das Video sicherstellen und sogar weitere Verfahren damit einleiten, z.B. wegen gefährlichen und widrigen Überholens? Wie ist denn da die rechtliche Lage? Ciao, THLUE


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THLUE
beantwortet von THLUE am 26. März 2008 13:42
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Also könnte sich mein Kumpel damit kräftig in den Popo kneifen? Na, dann wollen wir das Beste für ihn hoffen. Ciao, THLUE


anonym
beantwortet von tommi am 25. März 2008 16:34
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wenn er ordnungsgemäß fährt - werden sie es ihm nicht abhnehmen, und auch nicht abnhemen dürfen. aber wenn er wie ein irrer geheizt ist, dann schon - und zwar um es als beweismaterial gegen ihn selbst zu verwenden.


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