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Darf die Feuerwehr bei einem Motorradunfall dem verletzten Motorradfahrer den Helm abnehmen?

gefragt von BikerBardeBikerBarde am 17.07.2007 um 0:38 Uhr

Mein Onkel war Zeuge bei einem Motorradunfall. Der Fahrer hatte Quetschungen am Brustkorb und konnte kaum noch atmen. Die Feuerwehr war durch Zufall sehr schnell am Unfallort. Als mein Onkel sagte, dass man doch den Helm abnehmen solle, sagte der von der Feuerwehr, dass er das nicht darf. Stimmt das?!? Bin völlig baff...


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anonym
beantwortet von tommi am 17. Juli 2007 01:20
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natürlich darf er das nicht! er ist ja kein arzt! das darf nur der eintreffende notarzt. denn der mann könnte ja verletzungen an der wirbelsäule haben..

Kommentar von Simple_avatar9smallFossie am 16. Dezember 2007 14:59

nur mal zur Info: ein "normaler" Arzt, der kein Notarzt ist, hat eine geringere Notfallkompetenz als ein Rettungssani oder Rettungsassi, da Notfallmedizin NICHT Bestandteil des "normalen" Medizinstudiums ist.


Eazyrider
beantwortet von Eazyrider am 17. Juli 2007 01:27
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Soweit ich weiß, darf man einem Motorradfahrer den Helm abnehmen wenn er bewusstlos ist. Wenn er dich später aufgrund einer Lähmung o.ä. anzeigen sollte, ist man rechtlich abgesichert. Trotzdem würde ich es mir gut überlegen, und der Feuerwehrmann hat sich das sicher auch gedacht.

Kommt halt drauf an, ob der Verletzte bewusstlos / ansprechbar ist und wo er verletzt ist !

cruisergruß, Eazyrider


anonym
beantwortet von palatinobiker am 17. Juli 2007 10:22
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Grundsätzlich darf mal als Ersthelfer alles, was den Verletzten am Leben hält. Wenn ich jemanden nicht per Herz-Lungen-Wiederbelebung zum Atmen und Pulsen bringen kann, weil er einen Helm trägt und möglicherweise Wirbelsäulenverletzungen hat, dann wird er vielleicht ohne Lähnung sterben, zumindest aber - wegen Sauerstoffmangel - bleibende Hirnschäden davontragen.

Also - Ersthelfer, Berufsretter sowieso, dürfen einem ohnmächtigen, nicht atmenden Verletzten den Helm abnehmen. Deswegen wird es auch im Ersthelferkurs gelehrt.


anonym
beantwortet von euka33 am 13. Dezember 2007 12:49
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Wie schon von platnobiker bemerkt

darf(muß) der Ersthelfer beim bewustlosen Patienten den Helm abnehmen.

Erste Hilfe im Kurs auffrischen sollte für jeden Biker selbstverständlich sein.


Fossie
beantwortet von Fossie am 13. Dezember 2007 15:14
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also als erstes sollten Leute die wirklich NULL Ahnung vom Sachverhalt haben - sorry Tommi - sich nicht zu einem Thema aeussern. Das ist ja teilweise haarstraeubend. Von mir als Feuerwehrmann: Die Feuerwehr darf nicht nur, sie muss den Helm abnehmen.

In der Ausbildung wird gelehrt wie man den Helm abzunehmen hat, OHNE eventuell vorhandene WS-Verletzungen zu verschlimmern. Sollte dieser eventuell polytraumatisierte Moppedfahrer naemlich ploetzlich reanimiert werden muessen, weil die Vitalfunktionen aussetzen, waere ansonsten eine Intubation/Beatmung unmoeglich. Dasselbe gilt fuer den Ersthelfer - zur Erinnerung, dass sind ALLE Inhaber einer Fahrerlaubnis - ist der Patient ansprechbar, muss man den Helm nicht abnehmen, sollte dieser jedoch bewusstlos werden und eine Beatmung erfordern, dann MUSS der Helm abgenommen werden und bei eventuell aussetzender Atmung nach dem Grund gesucht werden - eventuell blockiert Erbrochenes die Atemwege, dass MUSS beiseite geraeumt werden was mit Helm unmoeglich ist - und eventuell mit einer Beatmung und wenn der Herzschlag ausgesetzt hat auch mit der Herzdruckmassage begonnen werden, bis die Rettungskraefte eintreffen. Sollte das fuehrerscheinbesitzenden Leuten hier neu sein, empfehle ich die Auffrischung des Ersthelferlehrganges (z.B. beim Roten Kreuz) oder die Fahrerlaubnis abzugeben.



anonym
beantwortet von julia am 17. Juli 2007 01:34
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ich habe auch gehört das es nur der notarzt darf. da sonst schlimme folgen wie lähmungen drohen können.




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