Eine Heckverkleidung hat doch keine sicherheitsrelevante Funktion. Solange die Verkleidung keine spitzen Ecken hat etc., ist eine Abnahme beim TÜV ja wohl Unsinn, oder?
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Wie einige Fälle aus der Rechtssprechung bezeugen, hat eine Verkleidung eben doch sicherheitsrelevante Merkmale. Habe ich vorher auch nicht gedacht. Dieser Fall hatte was mit Honda zu tun (welches Modell, weiß ich leider nicht). Die Motorräder hatten scheinbar ein kleines Defizit, worauf viele Eigner ein Verkleidungskit montierten. Daraufhin sind ein paar abgeflogen, ein junger Mann gestorben. Ich schätze mal, das zeigt, dass auch eine Heckverkleidung abgenommen werden sollte. Solange sie ABE hat, natürlich nicht.