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Bußgeld wegen Bremsens in der Kurve?

gefragt von blaubuerschleblaubuerschle am 17.11.2008 um 14:16 Uhr

Hatte einen Unfall, weil ich in einer Rechtskurve gebremst habe. Die Kurve hat sich irgendwie "zugezogen" und vor lauter Schreck habe ich gebremst und bin ins Grün gefahren. Niemand außer mir selbst und meinem Mopped ist zu Schaden gekommen. Dennoch drohen mir drei Punkte und ein Bußgeld von 75 Euro. Aus Sicht der Polizei habe ich mich nicht den Verhältnissen entsprechend verhalten. Ums mal kurz zu machen: mein Bike ist Schrott, mein Fuß gebrochen und jetzt auch noch das. Wie findet ihr das? Wie sollte ich argumentieren, um dem Bußgeldbescheid zu widersprechen?


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GSXR1000
beantwortet von GSXR1000 am 17. November 2008 14:49
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Wie bitte? Wenn niemand geschädigt ist außer Dir, tritt die Polizei doch gar nicht auf den Plan. Was steht denn genau in dem Brief? Für 75,-€ kriegst Du normalerweise auch nur 1 Punkt...

Kommentar von 3ecff359325c7d741d602261f2774fe1smallblaubuerschle am 18. November 2008 08:35

Die Polizei kam dazu, weil ein Rettungswagen gerufen wurde. Angeblich ist das Standard. Danke für dein Verständnis!

Kommentar von Simple_avatar6smallvauxhall am 18. November 2008 10:12

(Deutsches) Recht fragt leider nicht immer nach Moral. Das Bußgeld ist in jedem Fall fällig, nicht umsonst heißt §1 auch "Gummiparagraph" ... dehnbar eben. Kopf hoch und weiterfahren!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. November 2008 15:55
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Du hast niemanden anderes geschädigt, Du hast nicht irgendeine Regel der StVO verletzt, sondern Dich schlicht verbremst - das ist nicht strafbar.

Um Dir hier einen konkreten Tipp für den Widerspruch geben zu können, müsstest Du noch einmal angeben, gegen welchen Paragraphen Du denn nach Meinung der Trachtengruppe verstossen haben solltest.

Kommentar von 3ecff359325c7d741d602261f2774fe1smallblaubuerschle am 18. November 2008 08:34

Den Bescheid habe ich noch gar nicht erhalten. Ein Polizist war vor Ort und teilte mir mit, dass ich demnächst Post bekommen würde. Vielen Dank für deine Antwort! Tut mir gerade gut.


ulrich
beantwortet von ulrich am 17. November 2008 18:51
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§ 1 StVO nachlesen,..wer Andere gefährdet usw....d.h.unkontrollierte Rutschtour ist Gefährdung.

Kommentar von Weinberg am 17. November 2008 19:34

Stimmt prinzipiell, ist aber nur anzuwenden, wenn tatsächlich eine Gefährdung eingetreten ist.

Kommentar von Iceman am 18. November 2008 00:44

...ist leider immer anzuwenden...

Kommentar von 3ecff359325c7d741d602261f2774fe1smallblaubuerschle am 18. November 2008 08:32

Vielleicht gibts ja auch einen Paragraphen über die Verhältnismäßigkeit der Anwendung von §1? Ich meine, eigentlich bin ich doch schon genug gestraft.

Kommentar von 989459d84d4c610351b4e588de5e8e70smallulrich am 21. Dezember 2008 17:10

Frag mal nach Mengenrabatt?


anonym
beantwortet von Weinberg am 17. November 2008 16:41
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Das ist vermutlich in D passiert. Weil in A wird sowas von der Polizei nicht einmal ignoriert.

In D wird allerdings in solchen Fällen ein Bussgeld wg. unangepasster Geschwindigkeit verhängt. Das entspricht den dortigen gesetzlichen Regelungen. Einspruch zwecklos, wie man in div. Auto- und Motorradforen nachlesen kann.

Auch für Unfälle mit minimalen Schaden (Parkrempler etc.) gibt in Germanien Bussgelder.

Kommentar von 3ecff359325c7d741d602261f2774fe1smallblaubuerschle am 18. November 2008 08:45

..und du meinst, unangepasste Geschwindigkeit wird einem Fahranfänger (so wie mir) immer unterstellt, wenn er aus der Kurve fliegt. Das ist ja gemein. Shit happens - so ist das doch, oder? Ja du hast Recht, das war in D.


mokosolo
beantwortet von mokosolo am 18. November 2008 11:43
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Das ist die klassische Situation,grundsätzlich geht die Polizei immer davon aus, daß es sich um "unangepasste" Geschwindigkeit handelt. Irgend jemand "muß" ja schuld sein, denkt mal bitte an die unsäglichen Bitume-Unfälle und die damit zusammenhängende Prozesse und Urteile.




Kommentar von 3ecff359325c7d741d602261f2774fe1smallblaubuerschle am 20. November 2008 18:41

Interessant.. das gibts also öfters? Kann ich irgendwoher mehr Infos bekommen über die Bitumen-Unfälle? Kennst du dich da aus?

Kommentar von Bc2e3bf7aa72ba3f46bb6f6f934ab40bsmallmokosolo am 24. November 2008 13:25

Es gibt diverse Berichte in der Motorrad und etliche Urteile. Einfach mal googeln....


anonym
beantwortet von my666 am 29. November 2008 21:54
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Ich hatte einen ähnlichen Fall - war auch selbst Schuld. Bei mir war nur viel mehr gebrochen ;-) Hab' mich beim Anwalt erkundigt und der gab' einem Widerspruch auch keine Aussicht auf Erfolg. Du wirst aus der Nummer nicht rauskommen und ehrlich gesagt: Du hast es verbockt, nimm's also sportlich und zahle. Sei froh das die Rettung in Deutschland funktioniert. Dran kriegen sie Dich übrigens mit §24 Abs. 8.1 http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_03.php

bye, M.


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