Ich meine bei einem neu ausgestellten Führerschein, nicht nach Führerscheinentzug.
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Komischerweise ist ein Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt gültig. Man kannt also beispielsweise nachdem man mit 18 den Autoführerschein gemacht hat, mit 50 den Motorradführerschein machen insofern man belegen kann, dass man mit 18 an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hat.