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Brauch man für ein Roller eine BE? (50cm³ , 45km/h)

gefragt von ricomd am 30.04.2008 um 21:04 Uhr

Ich fahre ein Roller der 50 cm³ hat und 45 km/h schnell (langsam) ist. Ich wurde von der Polizei angehalten und die verlangten eine Betriebserlaubnis die ich nicht vorzeigen konnte. Da gab es auch prompt nen Mängelschein und 10€ Strafe. Braucht man das unbedingt oder hatte der Polizist nur schlecht Laune? Weil ich hatte keine ausgehändigt bekommen beim Kauf des Rollers. Wäre toll wenn das einer weiss, und vor allen wo ich eine herbekomme?


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Sensenmann
beantwortet von Sensenmann am 2. Mai 2008 09:46
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Ja man braucht eine BE, die braucht man ja auch zum Anmelden des Rollers


anonym
beantwortet von konradiii am 21. Juni 2008 18:24
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Du kannst die verlorene/nicht erhaltene BE vom Kraftfahrtbundesamt gegen eine Gebühr bekommen. Hier wird dir geholfen: http://www.motorroller-info.de/abe_verloren.html


Fossie
beantwortet von Fossie am 3. Mai 2008 19:39
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ich kenne mich mit Rollern und so Zeugs nicht aus, aber ich denke du darfst in Deutschland NICHTS was eine Haftpflichtversicherung erfordert ohne Betriebserlabnis betreiben...


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