Habe einen Kettenschutz gesehen, der zur Befestigung mit einer Schraube in die Schwinge befestigt wird. Sind dort Bohrlöcher erlaubt? Ist das nicht eine Materialschwächung am Rahmen?
Bloß nachträglich keine Löcher bohren. Die ggf. vom Werk vorhandenen sind in der Festigkeitsberechnung berücksichtigt. Gruß, Iceman

Wenn das Bohrloch bei der Dimensionierung der Schwinge berücksichtigt wurde, dann dürfte das kein Problem geben.
Wenn ein Biker allerdings nachträglich "irgendwo" in die Schwinge ein Loch bohrt.....
Und wenn Du schon bohrst, dann dichte das Loch trotz Schraube ab, nicht dass dort Wasser eindringt.
Nein, bohren an tragenden Teilen ist nicht zulässig, zumindestens, wenn es der Prüfer beim TÜV merkt !?
aber es geht doch auch, mit einer sauber gebogenen Schelle, die man dann in der Schwingenfarbe lackiert
Gruss: Joerg-Peter