Der HU-Termin ist natürlich überschritten. Im Fall der Fälle - bin ich da abgesichert ?

Ja, sicher. Dabei handelst Du ja nicht grob fahrlässig.

Wenn mich nicht alles täuscht kannst du sogar mit einem nicht zugelassen Fahrzeug zum TÜV fahren und dann zum anmelden. Also mit dem entstempelten Kennzeichen. Mußt aber vorher bei der Versicherung bescheid geben.