Bike seit Jahren stillgelegt. Bike nicht! abgemeldet und Versicherung lief weiter. Wird trotzdem Einzelabnahme fällig?
Bike nach Unfall zur Restaurierung stillgelegt, bzw. nur abgestellt, da nicht abgemeldet und Versicherung weiterlaufend geführt wurde. (eben weil Einzelabnahme umgangen werden sollte...) Somit ist nur HU nicht gemacht worden. Letzte HU war 08/2003 und wäre 09/2007 wieder fällig gewesen. Unfall war 08/2007. Bike wird bis August 2016 repariert sein. Ist wegen Überschreitung der HU jetzt doch Einezabnahme erforderlich?
2 Antworten
Das sind 2 völlig voneinander unabhängige Fakten. Die Versicherung hat nichts mit der HU zu schaffen und umgekehrt.
Ab 7 Jahren ohne Betrieb ist ein Vollgutachten wieder notwendig, so steht es zumindest in nachfolgendem Link: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren
Versicherungstechnisch nicht abgemeldet hat nix mit Stvzo zu schaffen. Letzteres ist m.E. relevant für die Beurteilung auf eine Einzelabnahme.
Wenn das Bike nicht abgemeldet war würde ich einfach beim TÜV vorfahren und warten, bis mich jemand anschreit ;)
Diese Einzelabnahmen sind meines Wissens nach nur für Fahrzeuge, die abgemeldet waren. (Hab mal eine erlebt, bin immer noch traumatisiert LOL )
Korrekt. Bike war nicht abgemeldet und in dem gesamten Zeitraum auch versichert (ist richtigerweise unwichtig für Klärung mit TÜV...war aber wegen Diebstahlschutz gewünscht).
Es ist in dem Zeitraum zwischen der letzter HU 04/2003 bis jetzt nur keine weitere HU durchgeführt worden.
Zählt dieser Sachverhalt dann analog einer Abmeldung?
Das weiss ich eben nicht, könntest ja auch theoretisch im Ausland gewesen sein ... dann wäre sie ja gefahren worden ... würde einfach mal beim TÜV vorfahren, wenn du erst gross nachfragst, musst du bestimmt die ganze Perfektionisten-Operette über dich ergehen lassen.
Danke für die Info.
Bike war nicht abgemeldet!
Und in dem gesamten Zeitraum versichert (ist richtigerweise unwichtig für Klärung mit TÜV...war wegen Diebstahlschutz gewünscht).
Es ist in dem Zeitraum zwischen der letzter HU 04/2003 bis jetzt nur keine weitere HU durchgeführt worden.
Zählt dieser Sachverhalt dann analog einer Abmeldung?
Und somit ist Einzelabnahme erforderlich?