demosthenes am 15.07.2008 um 12:19 Uhr
Zwar war mir bekannt, dass Bikes in Italien wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig einmal beschlagnahmt werden, dass das auch in Deutschland möglich ist, war mir neu.
Also Vorsicht!
Begeht ein Kraftfahrer einen schwerwiegenden Geschwindigkeitsverstoss - hier 42 km/h zu schnell - und gefährdet er hierdurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, dann ist die Sicherstellung des Kraftrades zulässig. Im vorliegenden Fall hat der Kläger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 42 km/h überschritten.
War Euch das bekannt?
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Huch, 42 km/h zu viel sind schnell auf der Uhr... Wo ist das denn her, gilt das bundesweit?
Das war in München und hier die genaue Bezeichnung des Urteils:
VG MÜNCHEN vom 12.03.2008, M 7 K 07/4242