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Benötigen Teile mit e-Nummer noch ne ABE?

gefragt von StreetdoctorStreetdoctor am 19.08.2007 um 21:17 Uhr

Mal ne Frage. Wenn bei einem Anbei-, Austausch-, Zubehörteil, z.B. einem Auspuff eine e-Nummer eingestanzt ist, braucht man dann auch noch eine schriftliche ABE?

Möchte jemand ne Tüte abkaufen. Die hat ne e-Nummer aber laut Verkäufer keine schriftliche ABE.


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Frank
beantwortet von Frank am 20. August 2007 12:19
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Wenn das Teil eine "E" Kennzeichnung hat also eine EG Betriebserlaubnis ist eine ABE nicht vorhanden und auch nicht nötig. Teil sollte aber nicht verändert worden sein.


anonym
beantwortet von tommi am 21. August 2007 15:25
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Bei den meisten Modellen (Auspuffe usw.) mit e-prüfzeichen wird erst garkeine ABE in schriftlicher Form mehr mitgeliefert. Seit einigen Jahren gibt es in der EU keine Pflicht mehr eine schriftliche ABE zu besitzen oder mit auszuliefern.

Und wenn wie bei vielen Rollerzubehör-Auspuffanlagen das e-Zeichen an zielich ungünstigen Stellen eingestanzt ist, dann müssen sich die Herren Polizisten auch mal auf der Straße unter Bike bzw. Roller legen um es zu ersehen. ;-) Alles schon erlebt!!


Dietmar Pooch
beantwortet von Dietmar Pooch am 9. Juli 2008 14:24
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Teile die eine E-Zeichen haben benötigen keine Extra ABE da das E-Zeichen eine Europaweite zulassung für dieses Teil ist. In welchen Land das Teil zugelassen wurde spielt da keine Rolle




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