Klaus Nahrmann am 27.12.2007 um 21:15 Uhr
Vielleicht auf grund der menge oder der teilweise jahrelangen beziehungen? Oder darf der TÜV das garnicht?

Die Preise für die Untersuchungen sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt festgelegt. siehe den Link (Gebühren Nummer 413 Prüfung einzelner Fahrzeuge) http://www.buzer.de/gesetz/6198/a86286.htm
Ja das stimmt, du wirst nirgendwo irgendwelche Vergünstigungen bekommen!! Der TÜV wir im neuen Jahr sogar nochmals teurer!! Unglaublich aber wahr!
Der Händler verdient nichts daran, ist aber auch nicht billiger.
Als ADAC Mitglied bekommt man einen kleinen Rabatt von 5 Euro

eigentlich wurde die Frage ausreichend beantwortet, da in der Gebührenordnung NRW oder Hessen oder oder oder die Gebühren festgelegt sind du kannst Glück haben, wenn du Grenzgänger bist, das es im Saarland Günstiger ist als in München oder in Berlin Günstiger als in Cottbus. Da die Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes variieren kann.