habe das mal gehört.. stimmt es? achten die prüfer darauf?

Moin Ansgar, die Kennzeichenbeleuchtung gehört zur Beleuchtungsanlage. Muss vorhanden und funktionsfähig sein. Wenn der Prüfer schläft kriegst Du die Plakette wenn nicht dann nicht.
das allein ist sicher ein lediglich geringer Mangel, der nicht an der Erteilung der Plakette hindert.
Allerdings ist es ja auch blos ne Sekundensache die Lampe zu ersetzen.