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Beim Verkauf: Sind alle Unfälle anzugeben?

gefragt von McDriveMcDrive am 18.12.2007 um 21:24 Uhr

Muss man beim Verkauf eines KFZ alle Unfallschäden angeben? Was, wenn das beschädigte Teil komplett ausgetauscht wurde? Welche Vorgaben gibt es dabei zu beachten, oder ist jeder Unfall anzugeben? McDrive


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McDrive
beantwortet von McDrive am 19. Dezember 2007 17:59
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Dann muss ich mal weiterfragen: Was gilt als Unfall? Ist schon ein umgefallenes Motorrad verunfallt, wenn Kratzer und ein abgebrochener Spiegel das Resultat war? Und wie sieht es bei Kratzer an der Autotür aus, die per Smart Repair behoben wurden? McDrive


anonym
beantwortet von palatinobiker am 19. Dezember 2007 11:22
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Es ist jetzt ein bisschen garstig - aber so ist der Gebrauchthandel: Zunächst mal musst du gar nichts angeben, du darfst als Verkäufer nur keine unwahren Zusicherungen machen (auch nicht mündlich, auch nicht in der Anzeige).

Solange nirgends von "unfallfrei" die Rede ist und der Interessent das Fahrzeug "wie gesehen und Probe gefahren" kauft, kann dir in diesem Punkt keiner an den Karren fahren.

Wenn der Interessent allerdings wegen Unfällen nachfragt, musst du wahrheitsgemäß antworten. (Wenn er nicht fragt, ist das sein Problem.) Werstattrechnungen, die Austauschteile enthalten, stärken hierbei für gewöhnlich den Eindruck, dass zwar mal was war, es aber wieder komplett und vernünftig in Ordnung gebracht wurde.

Kommentar von Simple_avatar7smallAcheron am 19. Dezember 2007 15:47

Das Problem ist auch, dass es ja wohl immer einen schriftlichen Vertrag gibt und die meisten mit den fertigen Vordrucken z. B. vom ADAC herumspazieren, wo fein säuberlich anzukreuzen ist ob unfallfrei oder nicht und dann?

Kommentar von palatinobiker am 19. Dezember 2007 15:57

Was heißt "Und dann?" Wenn man weiß, dass das Ding unfallfrei ist: "unfallfrei" ankreuzen. Wenn man's nicht weiß, nicht ankreuzen.


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