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Bei Nichtbezahlung von Mahngebuehr von der Motorradversicherung verliert man den Versicherungsschutz ?

gefragt von BULLYBULLY am 30.03.2008 um 10:18 Uhr

Hei folkz, bei Nichtbezahlung von Mahngebuehr von der Motorradversicherung verliert man den Versicherungsschutz ? Hatte mal wieder keine Kohle und hab daher meine Motorradversicherung etwas später (3Monate) bezahlt. Jetzt haben die mich immer in dieser Zeit angemahnt und gleich die Mahngebuehren draufgehaut. Ich hab aber nur den eigentlichen Betrag, also ohne Mahngebuehren bezahlt. Jetzt hat die nette Telefonstimme gesagt ich hätte keinen Versicherungsschutz weil ich die Mahngebuehren nicht bezahlt hätte - ist das echt so ?


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Acheron
beantwortet von Acheron am 30. März 2008 12:39
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Das stimmt nicht, da es sich um eine reine Verwaltungsgebühr zur Beitreibung handelt, die keinen Einfluss auf den Versicherungsumfang hat, da hat sie dich angeschwindelt.


StreetTriple
beantwortet von StreetTriple am 30. März 2008 21:47
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Hallo Bully ! Da musst du allgemein mal in deinem Vertrag nachschauen. Es kann sogar sein, dass sofort nach der ersten oder zweiten Mahnung dein Versicherungsschutz erlischt. Wie das rechtlich ist, weiß ich auch nicht genau. Klar ist das Empfinden eindeutig so, dass die eigentlichen Kosten reichen müssten (ohne Mahngebühren), allerdings können die Versicherungen auch mit Mehrkosten, Vorstreckungskosten und und und argumentieren. Soll sich nicht doof anhören, aber zahl doch einfach die Mahngebühren (die nunmal enstanden sind) und spar dir dafür viel Ärger ;)


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