Bei **Abblendlicht** 1 oder 2 Hauptscheinwerfer an ?

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Sind 2 Abblendscheinwerfer hinter einem Glas wie z.B. bei der Honda Varadero, dann zählt dieser nur als ein Scheinwerfer und es dürfen beide gleichzeitig leuchten. Dabei dürfte auch der Abstand zueinander relevant sein, damit dieses Motorrad auch als 1-spuriges Fahrzeug wahrgenommen wird und nach welchem Recht das fahrzeug eine Zulassung bekommen hat. Nach EU-Recht ist halt vieles einfacher ;-)

Ich zitiere mal aus u.g. Quelle die man auf der dortigen Seite als Infobroschüre downloaden kann:

2.3 Scheinwerfer für Fernlicht (Fundstelle: 93/92/EWG, StVZO § 50) Vorhandensein: vorgeschrieben Anzahl: ein oder zwei in der Breite: bei zwei Scheinwerfern für Fernlicht darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht größer als 200 mm sein.

http://www.dekra.de/de/799

...also tatsächlich 1 oder 2 Scheinwerfer.

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Viel Spaß beim lesen. :-)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html

Zitat aus der StVZO: "(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. ..."

Ergo --> 1 Scheinwerfer. Aber wie immer gibts auch Ausnahmen von der Regel. Ich denke den Rest regelt der TÜV o.ä.

Nee,nee, nicht so schnell. Mein Moped hat ein CoC-Papier, damit gilt EU-Recht, nicht die StVZO...

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