EisernesPferd am 08.06.2008 um 13:43 Uhr
Oder muss ein PKW versichert bleiben, damit der Schadensfreiheitsrabatt nicht verfällt?
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Der Rabatt verfällt nicht, es gibt aber, soweit ich weiss, eine zeitliche Begrenzung von 10 Jahren, weil man nur innerhalb dieser Zeit, so ist es jedenfalls bei der Huk, den Rabatt auch auf andere Personen übertragen kann, die dann allerdings, wenn sie sich mal selbst versichern wollen, ohne Rabatt von vorne anfangen müssen.
Also ein bestehender Rabatt verfällt nicht. d.h. wenn du ein Auto/Moped zb mit SF 10 abmeldest/Stillegst und du in 5 jahren wieder auf diese alte vertragsnummer ein fzg anmeldest wird es mit sf 10 eingestuft(macht man zb. bei längerer Abwesenheit z.b.haftstrafen, auslandsaufenthalte, Führerscheinentzug). Manche Versicherungen verlangen um die Kosten der "Bestandspflege" zu decken eine kleine Gebühr. aber der Rabatt bleibt erhalten.