Wenn ich ein Moped verkaufe und das sofort der Versicherung melde, der Käufer aber noch 4 Wochen mit meinem Nummernschild bis zur Ummeldung weiterfährt, muss ich dann für diese 4 Wochen Versicherung zahlen, oder nimmt die Versicherung meine Meldung als Stichtag?

am 21. September 2009 12:03
hi...., klar...., die Frage ist schon beantwortet.
Das Problem ist eine Abmeldung vor dem Verkauf und auch die Ummeldung nach dem Verkauf. Vor dem Verkauf deswegen, weil der Käufer ja noch eine Probefahrt machen möchte. Mit dem Verkauf gehen die Papiere an den Käufer über. Und damit auch die Verpflichtung zur Ummeldung. Du trägst bis zur Ummeldung alle Pflichten aus deinem Versicherungsvertrag und aus der Zulassung. Der Gesetzgeber gibt bis zur Ummeldung nach Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges i.d.R. bis zu 5 Tagen Zeit. Bis dahin soll eine Ummeldung erfolgt sein. Die Versicherungsprämie und die Steuer bleibt bis zu diesem Ummeldungstag vom Verkäufer geschuldet, sprich: Zu zahlen. Unangenehm wird es, wenn der Käufer auf deine Kosten (Verlust des Schadenfreiheitsrabattes) in dieser Zeit einen Unfall mit Haftpflichtansprüchen Dritter baut. Verkaufst du dein Mopped ins Ausland und hast keinen "vertrauenswürdigen" Käufer, empfehle ich immer die persönliche Abmeldung nach Probefahrt und Kaufvertrag. Der Käufer wird sein neues gebrauchte Mopped sowieso per Hänger etc. befördern wollen. Es gibt viele Verkäufer-Pechvögel, die nie wieder was vom Käufer gehört haben und die Versicherung etc. unnötig lange weiterbezahlt haben, weil das Mopped oder Auto eben beim Export einfach nicht abgemeldet wurde. Nicht jeder ist ein Export-Profi oder will einer sein.
Aber wichtig ist immer der direkte Draht zu deiner Versicherungsgesellschaft. Der Verkauf muss dort angezeigt werden. Und zwar sehr zeitnah. Gruß Ebbi

am 21. September 2009 11:51 Ein zugelassenes Fahrzeug muss versichert sein und solange das Bike noch auf Deinen Namen zugelassen ist, läuft auch Deine Versicherung weiter.

am 21. September 2009 11:24 Wenn Du sicher sein willst musst Du Dein Motorrad abmelden und der neue Käufer holt es mit dem Hänger oder roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen ab.
Lies mal z.B. dies ==> www.aspect-online.de/finanztipps/kfz-versicherung-vorsicht-beim-verkauf-des-eige...

am 21. September 2009 11:32 Wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, muß ich es bei der Versicherung abmelden. An dem Tage der Abmeldung bezahlst du keine Versicherung mehr. Tip: ich lasse keinen 4 Wochen mit meinem Kennzeichen fahren. Unfall, Strafen, Schäden.... und womöglich zahlt er Dir den Verkaufspreis auch erst in 4 Wochen. Bei Verkauf den ausgemachten Preis kassieren - Fahrzeug abmelden. Was Dein Käufer danach macht, ist ihm selbst überlassen und wann er es anmeldet auch. - und Du hast kein "Kopfweh". Gruß hj-austria
Nein, leider erst, wenn der Käufer die Versicherung ummeldet!! Bis dahin zahlst du!! lso halte im Kaufvertrag fest, dass binnen einer Woche das Kennzeiochen umgemeldet werden muss.
Wenn man einen Kaufvertrag macht, ist dies meistens mit drin, dass der Käufer das Motorrad ummelden muss. Dafür hat er dann unterschrieben. Im Notfall würde ich das dann der Versicherung vorlegen.