auspuff defekt , was erwartet mich von den grünen ?

gefragt von loeffelloeffel am 05.01.2010 um 12:53 Uhr

hallo biker , mein auspuff ist kaputt , also ma richtig laut , was erwartet mich von den grünen , bis ich ein neuen mir leisten kann ?

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my666
beantwortet von my666 am 5. Januar 2010 20:22
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Wenn ein Auspuff durch Alterung verschleißt, erlischt die Betriebserlaubnis NICHT!

Die Geschichte kostet Dich 20 Euro und keine Punkte. Urteil siehe hier: http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/572-rechtstipp-erloeschen-der-betriebserlau...


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silverbullet
beantwortet von silverbullet am 5. Januar 2010 13:19
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Nitro hat es bereits beschrieben, such mal hier im Forum nach den Fragen und Antworten zu fehlendem dB-Killer, dann sollte sich Deine Frage soweit selbst geklärt haben. Da du dir leider keinen neuen Endtopf leisten kannst, bestünde aber die Möglichkeit sich einen Gebrauchten zuzulegen.

Und wenn auch dafür das Geld fehlt, musst du wohl leider auf andere Fortbewegungsmittel umsteigen, die technisch ok sind.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 6. Januar 2010 09:52
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Entscheidend ist, ob er aus Altersgründen einfach langsam den Geist aufgibt - das kostet wenig beim ersten Mal - oder ob Du ihn durch Bastelarbeiten verändert hast, denn das gibt richtig Ärger.


repaca
beantwortet von repaca am 5. Januar 2010 13:47
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Habe ich an anderer Stelle schon gesagt: Betriebserlaubnis erloschen, da db Eintrag im Fahrzeugschein überschritten. Dadurch Versicherungsschutz erloschen. 100€ Busgeld + 36 € Verwaltung + 3Punkte in Flensburg. Und wenn der Beamte vor Ort genau ist, stellst du das Fahrzeug auf einen Hänger um nach Hause zu kommen. Gruß René

Kommentar von 9d8b99ad9e827dd46186118ad19ecc02smallmy666 am 5. Januar 2010 20:23

Das ist falsch. Urteil des OG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2006, Az. 1 Ss 30/05. Link siehe meine Antwort.

Kommentar von 77365cae632e0988939e135df94d33c9smallrepaca am 5. Januar 2010 20:31

Falsch kann es nicht sein, da ich selbst mit Anwalt aus der Sache nicht raus kam. Ist allerdings einige Zeit her.War um 2002! Gruß René

Kommentar von 9d8b99ad9e827dd46186118ad19ecc02smallmy666 am 6. Januar 2010 14:05

Ok, nennen wir es "überholt" statt falsch ;-)


Nitro
beantwortet von Nitro am 5. Januar 2010 13:02
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Das kommt auf die Einsicht der Polizei an,und was bei dir Laut ist. Sagen wir mal ist es noch im Rahmen,werden sie nicht viel sagen. Aber wenn er zu Laut ist können sie dir sagen das es vorsätzlich ist und werden dich genauso bestrafen wie einer ohne DB Killer fährt. Das heißt bis jetzt noch ca 60 Euro und 3 Punkte,aber das soll dieses Jahr noch geändert werden. Es kann aber auch Stillgelegt werden,und du dann erst mit einem Tüv gerechtem Topf das Motorrad wieder abholen darfst. Also egal wie du dich entscheidest,einen 2 Topf brauchst du so oder so und spare nicht am falschen Platz,den der Polizei ist es egal ob du Geld hast oder nicht.



anonym
beantwortet von runderneuert am 8. Januar 2010 17:35
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Wenn es nicht gerade eine Racing-Tüte ist, die defekt ist, dann dürfte das vorerst so durchgehen - kostenpflichtige Verwarnung ist immer dabei.....die Grünen müssen ja von was leben....


anonym
beantwortet von supersuper am 5. Januar 2010 16:24
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Ich nehme mal an, zur Zeit fährst du extrem wenig:) Vielleicht kannst du dir einen neuen leisten, bevor die Saison wieder richtig anfängt.


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