Ab wann gilt die Werksgarantie?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Latanium,

es ist nicht richtig, dass die Garantie automatisch (!) ab dem Tag der ersten Zulassung gilt. Dafür ein Beispiel aus dem Leben: Mein Moped wurde am 24.02.05 auf Suzuki Europe zugelassen. Das Garantie- und Serviceheft wurde nicht beschriftet (warum auch), sondern erst am 14.09.06, als der Suzuki-Händler das Moped verkaufte. Zu diesem Zeitpunkt wurde in das besagte Heft eine Garantiekarte eingeklebt, mit dem Wortlaut: " Die vereinbarte Produktgarantie bedinnt mit dem Registrierungs-Datum..."

Ahhh Intressant, trifft in meinem Fall zwar nicht ganz zu aber gut zu wissen :-)

Danke dir!

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@Latanium

Händler können viel, wenn sie wollen. Da kommt es häufig darauf an, ob sie den Kunden als einmaligen Kunden oder als Dauerkunden sehen.

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So das Ergebnis des ganzen: Ab Erstzulassung hab ich nun für die Maschine die Garantie. Find ich sehr Interessant wo da die Grenze liegt. Denn wenn ein Mopped dass 4 Jahre alt ist noch Garantie kriegt, würde das ganze auch bei nem 10 Jahre alten funktionieren?

Nun, skeptisch hin oder her es hat alles geklappt und ich danke für die Antworten und wünsche eine schöne Saison.

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@Latanium --- Erstmal herzlich willkommen hier und auch herzlichen Glückwunsch zum neuen „Moped“. Hoffentlich hast Du damit viel Glück und eine stressfreie Saison. Übrigens, eine wirklich gute Frage. Gruß aus Berlin, Bonny