125er auf Eltern anmelden und versichern?

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Also erst einmal gilt es zuz klären wer "Eigentümer" des Fz ist. Besitzer ist immer derjenige der gerade über das Fahrzeug verfügen kann. Nur der Eigentümer (Inhaber des Kfz-Briefes, heute Zulassungsbescheinigung) kann das Fahrzeug - auch ohne eine Fahrerlaubnis bei der Behörde anmelden. Fahren darf immer nur der-/diejenige die über die geeignete Fahrerlaubnis verfügt. Als Eigentümer hat man immer die Gefährdungshaftung an der Backe, d.h. wenn sich so ein "versicherungspflichtiges" (ist nicht gleichbedeutend mit Zulassungspflichtig) z.B. durch eine Kurzschluss selbst entzündet und dadurch Dritten ein Schaden entsteht, bis Du nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet. Übrigens die erforderliche Haftpflicht für ein versicherungspflichtiges Fahrzeug, welches nicht bewegt wird ist i.A. relativ gering. Erst wenn das Fz. im öffetnlcihen Straßenverkehr bewegt werden soll, benötigt es die volle Haftpflicht-Deckung. Deshalb haben ja auch die Saisonkennzeichen immer Deckung über die Haftpflicht, sofern sich alleine aus dem Vorhandensein eine Gefährdung Dritter ergibt. Umfangreiche Auskünfte kann Dir der versicherungsberater Deines (Vaters) vertrauens geben.