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Vorschriften - neue und gute Antworten

Vorschriften - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ist es richtig, dass die Mindestprofiltiefe über 80% der Lauffläche gilt?

ulrich
beantwortet von ulrich am 6. September 2008 16:56
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An 6 manchmal an 8 Punkten der Reifenflanke ist ein kleiner Pfeil mit den Buchstaben TWI (Threat Wear Indicator)An diesen Stellen geht ein 1,6mm hoher Steg quer über den Reifen=gesetzliche Mindestprofiltiefe.Aber bereits ab 2mm hast du nur noch ca.70%oder weniger Grip.


Welche Vorschriften für die Kennzeichenhalterungen gibt es?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. September 2008 21:05
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Wikipedia weiss mehr:

Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1.7.1958 beträgt der Mindestabstand zum Boden nur 15 cm.


Welche Vorschriften für die Kennzeichenhalterungen gibt es?

anonym
beantwortet von speedy1050 am 2. September 2008 20:00
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Sehr ganau beschrieben, genau das sind die Messdaten.


Welche Vorschriften für die Kennzeichenhalterungen gibt es?

anonym
beantwortet von Kai S. am 2. September 2008 14:43
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30 Grad maximale Neigung gegenüber der Lotrechten, Unterkante mindestens 20cm überm Boden, Oberkante max. 150cm überm Boden und darf keine evtl vorstehende Teile (z.B. seitliche Anbringung) haben. Darüber hinaus ist eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben.


Ist es richtig, dass die Mindestprofiltiefe über 80% der Lauffläche gilt?

anonym
beantwortet von heartlight am 20. August 2008 14:10
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Ganz einfach. an der flachsten Stelle messen. die MINDESTprofiltiefe geht über den ganzen Reifen, darf also an KEINER stelle unter 1,6 sein. Aber mal ehrlich. Wer nicht bei 3mm wechseln will nur um 20€ für 10% Restprofil zu sparen dem ist eh nicht mehr zu helfen. Geiz ist hier nicht g....


Kommentar von brainbiker am 23. August 2008 11:39

Schön für Dich, dass Du Dir um Geld keine Sorgen machen musst (das meine ich NICHT ironisch). Bei mir hat der Vorderreifen eine Anfangsprofiltiefe von 4,4mm. Wenn ich den bei 3mm wechsle, habe ich gerade mal die Hälfte der möglichen Laufleistung gefahren. Das heißt doppelte Reifenkosten - das kann ich mir nicht leisten... Weißt Du zufällig, in welchem Gesetzestext das steht?



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