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Nun, ich bin mit dem nagelneuen Roller zum TÜV (wg. irgendwas), und tatsächlich (!!!) habe ich nachgefragt ob der Roller keine Kennzeichenbeleuchtung braucht, weil original (Bj. 2005) keine verbaut war!
NEIN, sagt der gute Mann! Die Kennzeichenbeleutungspflicht (uff, was für ein Wort) besteht NUR, wenn das Kennzeichen von seinem ursprünglichen Platz am Hinterrad, z.B. zur Seite, neben das Hinterrad, plaziert wird!!! Also so wie die Chopper das manchmal haben.
Eigenartige Gestzgebung, aber so isses. Warum sollte ich euch Geschichten erzählen?
So war das anno 2005!!!
Vorgeschrieben ja. Aber beim TÜV und in einer Polizeikontrolle hat niemand was dazu gesagt das ich keine habe... Glück muss man haben ;-)
Ja - leider - ich hab das auch schon bei der HU so richtig gesagt bekommen und fast einen Vortrag darüber. Und vor allem in einer Verkehrskontrolle, wenn sonst nichts gefunden wird am Mopped guggn die gerne danach ob die Kennzeichenbeleuchtung funktioniert.

Bei Roller nicht. Bei Motorrädern ja.
demosthenes am 9. Januar 2009 14:39 Wie kommst Du auf die Idee, die sei bei Rollern nicht vorgeschrieben?
Das ist schlicht falsch.
ulrich am 9. Januar 2009 18:02 Liegt vielleicht daran,dass die Rücklichtbirne durch Klarglas nach unten gleichzeitig das Nummernschild beleuchtet.

Das lässt sich "von aussen" nicht wirklich beurteilen.
Die Hersteller kennen ja am besten die verwendeten Materialien, die Produktionsprozesse und die Fertigungstoleranzen und alle diese Dinge müssen ja bei den Einfahrvorschriften berücksichtigt werden.
Dein Roller wird das Nummernschild wohl durch das Rücklicht mit beleuchten, oder?
Nein, das kennzeichen bleibt dunkel.