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Versicherung - neue und gute Antworten

Versicherung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Kann die Versicherung die Zahlung verweigern weil das Lenkradschloss nicht eingerastet war?

Schweisser
beantwortet von Schweisser am 30. August 2008 07:59
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Und wie wollen die das rausfinden wenns Mopped geklaut ist? Mein Mopped ist natürlich grundsätzlich mit Lenkradschloss, Bremsscheibenschloss und dicker Kette gesichert! Vor allem wenn die Versicherung mal fragen sollte! ;-)


Kann die Versicherung die Zahlung verweigern weil das Lenkradschloss nicht eingerastet war?

Schweisser
beantwortet von Schweisser am 30. August 2008 07:59
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Und wie wollen die das rausfinden wenns Mopped geklaut ist? Mein Mopped ist natürlich grundsätzlich mit Lenkradschloss, Bremsscheibenschloss und dicker Kette gesichert! Vor allem wenn die Versicherung mal fragen sollte! ;-)


Kann ich bei der Teilkasko sparen wenn mein Motorrad immer in einer Garage steht über Nacht?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 28. August 2008 21:16
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Das hängt von Deiner Versicherungsgesellschaft ab, denn dazu gibt es keine verbindliche "gesetzliche" Regelung.


Kann jamand die neue Versicherungsbestimmungen (VVG 2008) verständlich erklären?

Frank
beantwortet von Frank am 28. August 2008 19:40
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Bei einer nicht eingetragenen Übersetzung erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungschutz geht flöten.


Kann ich bei der Teilkasko sparen wenn mein Motorrad immer in einer Garage steht über Nacht?

anonym
beantwortet von Kai S. am 28. August 2008 13:26
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Kenne das nur bei der Haftpflichtversicherung, ansonsten frag doch mal Deinen Versicherungsmakler.



Kann die Versicherung die Zahlung verweigern weil das Lenkradschloss nicht eingerastet war?

Sensenmann
beantwortet von Sensenmann am 27. August 2008 19:53
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Jop, das abschließen des Lenkradschlosses zählt zur vorgeschriebenen Diebstahlsicherung. Sie können dir zumindest die Leistung kürzen.


Kann die Versicherung die Zahlung verweigern weil das Lenkradschloss nicht eingerastet war?

anonym
beantwortet von Kai S. am 27. August 2008 15:23
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Zumindest könnte sie das versuchen, weil je nach Abstellort Fahrlässigkeit oder Begünstigung eines Diebstahls unterstellt werden könnte.


Ist teures Zubehör am Motorrad wie Kellermänner, Spiegel, Bugspoiler, Flyscreen etc. eigentlich mitversichert?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. August 2008 11:47
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Meines Wissens ist legales und fest montiertes Zubehör ebenfalls versichert.


Versicherungskosten

anonym
beantwortet von mullemaus am 27. August 2008 02:12
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ich zahle als fahranfänger mit teilkasko im jahr knappe 270Euro die summe könnte also stimmen


Ist teures Zubehör am Motorrad wie Kellermänner, Spiegel, Bugspoiler, Flyscreen etc. eigentlich mitversichert?

Dennis  Nahrmann
beantwortet von Dennis Nahrmann am 26. August 2008 21:21
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Nein, dass muesstet du extra bei der Versicherung angeben.



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