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Reifen - neue und gute Antworten

Reifen - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Muss ich für meine Reifen eine ABE mitführen?

anonym
beantwortet von Iceman am 22. September 2008 16:52
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"Meine" Reifen? Welche Reifen auf welchem Moped?

Wenn sie nicht eingetragen sind und eine Freigabe vorliegt, gilt generell: JA

Aber eine Freigabe, keine ABE.

Gruß, Iceman

Kommentar von Bayerntiger am 22. September 2008 18:49

Hallo iceman, ich habe eine Tiger 1050. Ich habe mich vertan, ich meinte eine Freigabe des Reifenherstellers.

Kommentar von Iceman am 22. September 2008 19:21

Dann ist es natürlich o. k. ;-)

Die Freigabe ist aber notwendig bei einer Kontrolle. Nimmt es einer von der Trachtengruppe ganz genau, kann er per Funk nachfragen, was erlaubt ist (schon erlebt).

Eine Freigabe kann aber auch vom Mopedhersteller sein, muss nicht unbedingt vom Reifenhersteller sein.

Gruß, Iceman


Wie lange halten Regenreifen im trockenen?

anonym
beantwortet von Iceman am 20. September 2008 15:48
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Doch, das kann sein.

Dann fährt er sogar gemächlich. Vorausgesetzt, du sprichst von Renn-Regenreifen.

Schau doch mal Moto-GP. Die fahren meist nur gut 100 km (z. B. 30 Runden à 4 km). Und die sprechen immer davon, ob die Reifen über die Renndistanz halten oder vielleicht abbauen. Und das schon bei Slicks, also bei Regenreifen im Trockenen erst recht. Dann dürfen die Fahrer sogar das Motorrad wechseln und haben wieder neue Reifen.

Wenn ich es öfter mal auf der öffentlichen Straße/BAB sausen lasse, bekomme ich den Pilot Power auch in weniger als 2000 km runter. Durchschnittlich hält er vorne und hinten aber 3.500 km. Aber wieviel Leistung benutze ich denn im Schnitt auf öffentlichen Straßen (50 PS??)? Und wieviel auf der Rennstrecke (alles, was da ist!!)?

Gruß, Iceman


Kann man einem Reifen mit dem man voll auf eine Bordsteinkante gedonnert ist noch vertrauen?

kurvenflitzer
beantwortet von kurvenflitzer am 18. September 2008 07:19
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die zweite der beiden vorherigen antworten zeigt nur einen teil der wahrheit. sicherlich muss die felge untersucht werden, aber wenn felge ok, dann ist der reifen ok kann so nicht stehen bleiben. es kann der reifen so weit zusammengestaucht worden sein, dass die felge gerade keinen schlag abbekommen hat. du müsstest den reifen entweder selbst untersuchen oder damit zum fachmann gehen. und zwar kannst du , wenn der reifen gequetscht wurde, ganz feine verletzungen an der flanke sehen, so wie allerkleinste oberflächliche löcher. das kann eins sein oder mehrere. ich kann es nicht besser beschreiben... du wirst die stelle wiederfinden, weil durch den aufprall der reifen an der stelle auf jeden fall anders aussieht. dann musst du den reifen beobachten, ob sich an dieser stelle eine auswölbung nach AUSSEN bildet. dann sofort reifen ersetzen!!! es kann ein langzeitschaden entstanden sein, der sich erst nach tagen oder wochen zeigt. der schaden kann sein: bruch der karkasse, bruch des so genannten inliners (der gasdichten schicht innen, die den schlauch ersetzt) oder bruch der äusseren gummischicht. dann... musst du noch prüfen, wie weit sich rahmenteile verzogen haben, wie gabelbrücke, standrohre. nicht mit der eigenen sicherheit spielen! gruss der kurvenflitzer.


Kann man einem Reifen mit dem man voll auf eine Bordsteinkante gedonnert ist noch vertrauen?

ktmracer2004
beantwortet von ktmracer2004 am 17. September 2008 18:03
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Wenn die Felge nix hat, hat der Reifen auch nix, wenn es keine äußerlichen Schäden gibt.


Kann man einem Reifen mit dem man voll auf eine Bordsteinkante gedonnert ist noch vertrauen?

anonym
beantwortet von Rockerbraut am 17. September 2008 17:50
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Mich würde die Felge mehr interessieren. Auch da ist nichts zu sehen?


Kommentar von zonko am 19. September 2008 12:02

Nein die Felge hat an der Stelle definitiv nichts mitbekommen, sind keine Kratzer zu sehen.


Wer kann mir sagen, wie die Reifenfreigabe geregelt ist?

anonym
beantwortet von turboklaus am 17. September 2008 17:35
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Hallo Leute!

hab mich ein klein wenig mit dem Problem befassen müssen, weil ich ein Motorrad nach langer Standzeit neu zugelassen habe, und ebenfalls nicht sicher war, was ich den nun für Reifen montieren darf. Fakt ist in D: Das was in der Zulassung drin steht, und da ist ausdrücklich geregelt: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEMÄSS BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN

D.h.die vom Hersteller des Fahrzeugs freigegebenen Reifen sind bindend, und meist gibt es nach einiger Zeit auch Nachträge und Reifenfreigaben, die man sich kostenlos zusenden lassen kann, oder sogar beim Motorradhändler der Marke vorliegen.

Kommentar von Iceman am 17. September 2008 17:52

Prima, dann ist es jetzt ja klar. Nicht alles ist erlaubt, auch wenn nur noch die Dimension in den Papieren angegeben ist.

So kenne ich das eben auch.

Reifenfreigaben kann man sich auch downloaden. Und ggf. in den Markenforen nachfragen. Für mein Moped hatte Michelin nach eigenen Testfahrten mal den PiPo freigegeben. Der Fahrzeughersteller hatte aber seine notwendigen Testfahrten nicht gemacht. Also hat Michelin die Freigabe aus diesem Grund wieder zurückgezogen. Und zwar mit dem Hinweis, dass bei denjenigen, die noch eine "alte" Freigabe haben, diese auch weiterhin gültig ist. Nun kann man die aus dem Forum beziehen und einfach sagen, "die hatte ich schon lange". Ist irgendwie auch Quatsch. Aber er fährt sich super, der PiPo. :-)

Habe die eigentlich zurückgezogene Freigabe auch problemlos beim TÜV vorgelegt.

Gruß, Iceman


Wer kann mir sagen, wie die Reifenfreigabe geregelt ist?

Frank
beantwortet von Frank am 17. September 2008 10:18
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Guten Morgen, Bayerntiger, Iceman, The1and Only, gerade hab ich mich noch mal durch die §§ und EG Richtlinien gewühlt. Es ist so, 1. wenn definitiv keine Fabrikatsbindung besteht, kann jedes andere Fabrikat in der gleichen Dimension gefahren werden.

  1. Besteht eine Fabrikatsbindung ist der Sachverhalt so, wie ihn iceman beschrieben hat. Dann kann zwar ein anderes Reifenfabrikat, wenn der Reifen nach EG zugelassen(Bauartgenehmigung) ist, gefahren werden aber nur mit Freigabe des Motorradhersteller oder des Reifenherstellers.

Jetzt besteht aber theoretisch noch die Möglichkeit , das in der Zulassungsbescheinigung selbst kein Reifenfabrikat vermerkt ist, aber in der ABE bzw. der Typgenehmigung der Triumpf Tiger 1050. Dann sollte man zur Sicherheit Kontakt mit dem Triumpf Importeur aufnehmen um den Sachverhalt konkret zu klären.


Wer kann mir sagen, wie die Reifenfreigabe geregelt ist?

anonym
beantwortet von Iceman am 16. September 2008 21:34
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Hallo Bayerntiger, hallo Frank,

mein Stand ist, dass das, was Frank schreibt, zwar europäisches Recht ist, aber in D (mit Absicht) noch nicht umgesetzt ist. Man muss immer noch darauf achten, was freigegeben ist. Diese Infos habe ich aktuell vom TÜV und von der Politur, die ggf. bei Nachfrage sogar deshalb ein Moped in freier Wildbahn lahmlegen kann. Europäisches Recht über deutsches Recht gilt hier angeblich noch nicht.

Ich hoffe ja, dass ich und meine Infoquellen sich da täuschen, aber ich denke eher nicht. Dazu kenne ich aus dem Berufsleben die deutschen Bürokraten zu gut. :-(

Also lieber nochmal recherchieren. Wahrscheinlich findet man beide Angaben sehr häufig. Ich suche mal nach einem Urteil...

Ein guter Kumpel hat auch nur eine Dimension eingetragen und wurde vor kurzem vom TÜV auch eines besseren belehrt. Er hatte den Pipo drauf und der war eben nicht freigegeben.

Gruß, Iceman

Kommentar von Iceman am 16. September 2008 21:43

Eigenkommentar:

Den Link bitte unbedingt lesen (zwei A4 Seiten). Ist zwar knapp ein Jahr alt, gilt aber meines Wissens immer noch. Und genau so ist auch die aktuelle Aussage von TÜV und Polizei.

https://mopedreifen.biz/shop/freigabe_noetig.pdf?PHPSESSID=98d7999f52cf329f423c01d159df14af

Irgendwie leben wir doch in einer Bananenrepublik. Wobei ich das Vorgehen bei einem beispielsweise 300 km/h schnellen Bike aber auch verstehen kann.

Gruß, Iceman

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 17. September 2008 14:20

@Iceman:

Die Aussagen in dem angegebenen Link sind ja tatsächlich abenteuerlich!

Kommentar von Bayerntiger am 17. September 2008 17:32

Hallo iceman, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich dachte, dass insbesondere das Thema Reifen klar geregelt ist. Aber so wie es aussieht, ist dass nicht de Fall. Ich wollte sicherheitshalber die Reifen kaufen, die in der Erstausrüstung drauf waren. Jetzt hat Michelin das Modell "Pilot Road S" aus dem Verkauf genommen. Jetzt muss ich zwangsläufig auf ein anderes Modell ausweichen. Mit den möglichen Konsequenzen, die in dem Artikel deines Links stehen. Nicht zu glauben, und dass, in einem Augen, in einem überregulierten Land wie Deutschland.


Wer kann mir sagen, wie die Reifenfreigabe geregelt ist?

Frank
beantwortet von Frank am 16. September 2008 18:29
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Wenn in der Zulassungsbescheinigung nur die Reifendimension angegeben ist, z.B 180/70 ZR 17 und keine Fabrikatsbindung kann Michelin Bridgestone etc. gefahren werden. Der Triumpf Händler hat Recht.

Kommentar von E05a9fb8a470b4a2bb4ff41d52c4b5b9smallThe1and0nly am 16. September 2008 19:15

Richtig !!!


Den es eigentlich zur Zeit "den Supermoto Reifen"?

alexcbf
beantwortet von alexcbf am 16. September 2008 15:42
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zwar auch schon seit jahren auf dem markt, aber ich finde für die straße der beste supermoto reifen ist der Cintforce SM. Es ist günstig und gut, das preis-leistungsverhältnis stimmt.


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